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319/2000
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Sport/Antwort

SPORTSTÄTTEN BEHINDERTENGERECHT AUS- UND UMBAUEN

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung schließt aus, dass es zu einer Verzögerung beim behindertengerechten Aus- und Umbau sowie der behindertengerechten Ausstattung von Sportstätten kommt.

Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/4940) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/4683). Das Förderprogramm der Regierung habe dazu geführt, dass die Mehrzahl der Sportstätten für den Hochleistungssport behindertengerecht genutzt werden könnten.

Dies gelte vor allem für die dem Behindertenleistungssport geöffneten und entsprechend ausgestatteten Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren.

In Duisburg sei mit erheblicher finanzieller Beteiligung des Bundes eine zentrale Ausbildungs- und Trainingsstätte für den Behindertensport errichtet worden.

Das finanzielle Volumen der vorliegenden Bedarfsanmeldungen für die Errichtung von Stätten des Hochleistungssport setzt die Regierung mit derzeit 196,5 Millionen DM Bundesmittel an.

Hinzu kämen jährlich bis zu 10 Millionen DM Bundesmittel für die Bauunterhaltung in Olympiastützpunkten, Bundesleistungszentren und herausgehobenen Bundesstützpunkten.

Die Regierung beabsichtigt nach eigenen Angaben nicht, die Bundesmittel für die Bauunterhaltung zu kürzen.

Die Fördersätze bei der Errichtung, Erstausstattung und Bauunterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport seien generell nicht herabgestuft worden, betont die Regierung.

In begründeten Einzelfällen habe es Veränderungen aufgrund einer Neubewertung von "Bundesinteresse und Bundesnutzung" gegeben. Diese seien mit den Ländern, Kommunen und anderen "Maßnahmeträgern" abgestimmt gewesen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031905
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