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320/2000
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Finanzen/Antwort

EURO-BARGELDEINFÜHRUNG MIT BESONDEREN KRIMINALITÄTSRISIKEN VERBUNDEN

Berlin: (hib/VOM) Die Einführung des Euro-Bargeldes Anfang 2002 ist mit besonderen Kriminalitätsrisiken verbunden.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4960) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/4681) mit.

Die öffentliche Sicherheit der Euro-Bargeldeinführung werde durch den Einsatz "aller verfügbaren Polizeikräfte des Bundes und der Länder" gewährleistet, heißt es in der Antwort.

Daher sei zu erwarten, dass Bankmitarbeiter, Werttransporteure, Händler und die Bevölkerung keinen erhöhten Gefahren ausgesetzt sein werden.

Zusätzliches Sicherheitsanstrengungen des Kreditgewerbes, des Handels und der Werttransportunternehmen seien jedoch erforderlich, um die Sicherheit der Bankfilialen, der Geschäfte und Werttransportfahrzeuge sowie der jeweiligen Mitarbeiter zu gewährleisten.

Wie es in der Antwort weiter heißt, habe die Projektleitung "Polizeiliche Kriminalprävention" aus Anlass der Währungsumstellung ein "Präventionskonzept Euro" erarbeitet.

Es sieht vor, die Bevölkerung über Abläufe der Währungsumstellung, Aussehen und Sicherheitsmerkmale des neuen Zahlungsmittels, Euro-bezogene Kriminalitätsgefahren, polizeiliche Verhaltensempfehlungen und Informationsangebote anderer Akteure zu unterrichten.

Dazu sollen Informationsbroschüren für den Bürger und für die Polizei herausgegeben werden, damit diese die Bevölkerung beraten kann.

Darüber hinaus sei die Auflage eines Medienpaketes mit polizeilichen Sicherheitshinweisen für die Akteure der Bargeldeinführung vorgesehen.

Das Bundeskriminalamt erwartet der Antwort zufolge, dass Überfälle und Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit Geldtransporten, der Lagerung von Euro-Banknoten und - Münzen sowie der Abgabe der DM-Bestände zunehmen werden.

Um zu vermeiden, dass der Währungsaustausch in einem zu engen zeitlichen Rahmen stattfindet, sollten die Banken schon ab dem 1. September 2001 schrittweise Euro-Bargeld anliefern, um so durch eine zeitliche Entzerrung die Logistik zu erleichtern und Sicherheit zu gewährleisten.

Zurücklaufende DM-Noten sollen gekennzeichnet und in einem besonders geschützten Raum bis zur entgültigen Vernichtung aufbewahrt werden.

Der Handel soll sich verpflichten, gekennzeichnete Noten nicht mehr anzunehmen. Dadurch wolle man erreichen, so die Regierung, dass gekennzeichnete DM-Banknoten nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden können.

Dadurch könne das Überfallrisiko vor allem auf Banken und Werttransportfahrzeuge deutlich vermindert werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0032003
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