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038/2001
Datum: 09.02.2001
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heute im Bundestag - 09.02.2001

Fließgewässersimulationsanlage kann Probephase beginnen

Rechnungsprüfungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Die Fließgewässersimulationsanlage des Umweltbundesamtes (UBA) kann seine Probephase starten. Dies beschlossen die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses am Freitagmorgen einstimmig. Nach zweijährigem Probebetrieb soll das zuständige Bundesumweltministerium (BMU) berichten, welche Forschungsvorhaben dort durchgeführt werden können und wie hoch die Kosten sind.

Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des damaligen Bundesgesundheitsamtes begann nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) 1993 mit der Errichtung einer Fließ-

gewässersimulationsanlage für Forschungszwecke. 1994 sei das Institut dem UBA angegliedert worden; das Amt habe die Baumaßnahmen weitergeführt ohne zu prüfen, inwieweit im Rahmen seiner Amtsaufgaben ein ausreichender fachlicher Bedarf für die Anlage bestanden habe. Nachdem bereits 22 Millionen DM ausgegeben worden seien, verhängte es im Jahre 1998 einen Baustopp und erwog einen Abbruch des Vorhabens, so der BRH. Das Bundesministerium habe jedoch dann entschieden, das Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 35 Millionen DM weiterzuführen. Die Anlage sei im Jahr 2000 fertiggestellt worden. Das UBA schätzt die laufenden Kosten des Unterhalts auf rund 1,6 Millionen DM jährlich. Trotzdem liegt laut BRH bisher kein Nutzungskonzept für die Anlage vor. Die Behörde habe eingeräumt, dass es die Anlage mit seinen personellen Ressourcen nicht auslasten könne und sich heute nicht mehr für die Realisierung der Anlage entscheiden würde.

Die Abgeordneten des Rechnungsprüfungsausschusses hielten es für einen "unglaublichen" Vorgang, dass eine Anlage gebaut würde, ohne dass der Betreiber wisse, was er damit vorhabe. Sie stellten die Frage, ob es nicht sinnvoller sei, die Anlage wieder abzureißen beziehungsweise zu verkaufen. Die Vertreterin des BMU hielt es hingegen nicht für richtig, die Anlage stillzulegen. In Zukunft würden aus der EU immer neue Richtlinien kommen, die einen großen Prüfbedarf gerade im Bereich des Wasserschutzes nach sich ziehen würden. Mit der Anlage habe das Bundesumweltamt Gelegenheit, vom "Laborversuch zum Feldversuch" zu kommen. Auch der BRH-Vertreter erklärte, dass das Bundesumweltamt nun die Chance erhalten solle, die Notwendigkeit der Anlage zu beweisen - schließlich sei sie nun einmal gebaut.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_038/03
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