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061/2001
Datum: 07.03.2001
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heute im Bundestag - 07.03.2001

Meist keine Rentenansprüche für Pflege- oder Adoptiveltern

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Gegen die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder bei den Rentenansprüchen hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschloss er am Mittwochvormittag, die zugrunde liegende Eingabe abzuschließen. Die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS wollten dagegen die Petition an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) "als Material" überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" geben.

In der Eingabe wurde vor allem kritisiert, dass die gesetzliche Regelung für die Anrechnung der Erziehungszeiten stets an den Tag der Geburt anknüpfe und sich die Aufnahme von Kindern im Alter von über drei Jahren somit "nie rentensteigernd" auswirke. Besonders bei Pflegekindern erfolge die Vermittlung durch das Jugendamt jedoch nur "sehr selten vor dem dritten Lebensjahr", meist seien die Kinder zwischen sechs und neun Jahren alt, heißt es in der Petition weiter. Deshalb werde den Pflegeeltern die rentenrechtliche Anerkennung ihrer Erziehungsleistung in den meisten Fällen verwehrt.

Bei der parlamentarischen Prüfung führte das BMA aus, über die Anerkennung von Kindererziehungszeiten sollen Mütter und Väter einen Ausgleich dafür erhalten, dass sie in der ersten Lebensphase ihres Kindes in der Möglichkeit eingeschränkt seien, eine rentenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit auszuüben und durch Pflichtversicherungsleistungen eigene Rentenansprüche aufzubauen. Diese Zielsetzung erfordere nicht, bei Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern die Kindererziehungszeiten in einem späteren Zeitraum anzuerkennen. Bei Eintritt in das Kindergartenalter sei der Betreuungsaufwand "keineswegs mehr vergleichbar hoch" und die Betreuung in dieser Zeit könne zumindest teilweise auch von anderen Einrichtungen übernommen werden.

Dieser Auffassung konnten sich die Oppositionsfraktionen nicht anschließen. Die CDU/CSU sprach sich dafür aus, dieses noch einmal zu überdenken. Es sei sinnvoll, möglichst viele Kinder in Pflegefamilien unterzubringen oder zur Adoption freizugeben; dies sei auch kostengünstiger für die Gesellschaft insgesamt. Für die PDS-Fraktion "konnte es nicht sein", dass eine leibliche Mutter, die ihr Kind sofort nach der Geburt zur Adoption freigebe, Rentenansprüche erhalten würde, während die Adoptivmutter "in der Regel" keine Ansprüche erwerbe. Die SPD-Fraktion wies hingegen darauf hin, dass die Koalitionsfraktionen schon "viel" für eine Verbesserung der Familiensituation getan hätten. Es sollten keine falschen Hoffnungen auf Rentenansprüche bei den Adop

tiveltern erweckt werden. Zudem könne es nicht sein, dass Adoptivkinder besser gestellt würden als die eigenen Kinder.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_061/02
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