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094/2001
Datum: 29.03.2001
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heute im Bundestag - 29.03.2001

Für Kosovo-Stationierung der Bundeswehr 2,22 Milliarden DM aufgewandt

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der Bundesregierung sind für die Stationierung der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Bewältigung der Krise im Kosovo seit dem Sommer 1999 mit Stand 31. Dezember 2000 insgesamt 2,22 Milliarden DM aufgewandt worden. Die Dauer der Stationierung könne derzeit nicht abgesehen werden, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5677) auf eine Große Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3047) mit. Wie es darin weiter heißt, seien durch die Luftangriffe der NATO auf Jugoslawien nach Erkenntnissen des Internationalen Strafgerichtshofs für das frühere Jugoslawien vom Juni 2000 etwa 500 Zivilisten umgekommen und 820 Personen verletzt worden. Über diese Zahlenangaben hinaus habe die Regierung keine Erkenntnisse. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, liegen ihr Verbrechensstatistiken für den Kosovo weder zu serbischen noch zu UCK-Kräften (der sogenannten kosovo-albanischen Befreiungsarmee) vor. Gleiches gelte für statistische Angaben darüber, in wie vielen Fällen es zu Ermittlungen, Klageerhebungen oder rechtskräftiger Verurteilung gekommen ist. Auch gebe es keine Angaben zu der Volksgruppenzugehörigkeit mutmaßlicher Täter und Opfer. Abschließende Aussagen seien deshalb nicht möglich.

Nach weiteren Angaben der Regierung sind nach Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Ausbruch der bewaffneten Auseinandersetzungen im Kosovo im

März 1998 bis zum Beginn der NATO-Luftschläge am 24. März 1999 rund 440.000 Menschen geflohen oder vertrieben worden. Dies sei mehr als ein Fünftel der damaligen Bevölkerung in der Region gewesen. Nach wechselvoller Entwicklung in den folgenden Monaten seien schließlich Anfang Juni 1999 mehr als 782.000 Kosovo-Albaner auf internationale Hilfe angewiesen gewesen. Dem UNHCR zufolge sind im Zeitraum März bis Juni 1999 rund 790.000 Kosovo-Albaner in den Nachbarstaaten aufgenommen worden, davon 446.000 in Albanien und 344.000 in Mazedonien. Zwischen Januar 1999 und Juni 2000 seien nach der gleichen Quelle rund 97.000 Asylanträge von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien in 14 Staaten der EU (Angaben für Italien seien nicht verfügbar) gestellt worden. 87 Prozent hiervon seien auf Kosovo-Albaner entfallen. Einer von der Regierung dazu vorgelegten Statistik ist zu entnehmen, dass Deutschland in diesem Zeitraum fast 38.000 Flüchtlinge aufgenommen hat, Großbritannien knapp 18.700 und Belgien 15.700.

Die Bundesregierung lehnt es im Übrigen ab, im Rahmen der Antwort an die PDS-Fraktion konkrete quantitative und qualitative Angaben über während der Luftoperation zerstörte oder beschädigte Einzelziele zu machen. Zur Begründung verweist sie auf notwendige Geheimhaltung. Verlässliche Zahlenangaben zu der zivilen Wirtschaft Jugoslawiens entstandenen Schäden lägen ebenfalls nicht vor, so die Regierung.

In ihrer Antwort auf die PDS-Anfrage unterstreicht die Regierung erneut, die Luftschläge der NATO seien sowohl völkerrechtlich als auch verfassungsrechtlich zulässig gewesen. Da es sich nicht um die Beteiligung an einem Angriffskrieg im Sinne des Grundgesetzes gehandelt habe, sei auch die Beteiligung der Bundeswehr an den Luftoperationen rechtmäßig gewesen. Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung für eine Beteiligung an den NATO-Luftangriffen damit, zahlreiche Quellen hätten übereinstimmend den Schluss zugelassen, dass serbische Sicherheitskräfte im Kosovo systematisch die albanische Bevölkerungsgruppe gewaltsam vertrieben. Ein OSZE-Bericht habe diese Erkenntnisse im Nachhinein "in eindrucksvoller Weise" bestätigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_094/02
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