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122/2001
Datum: 07.05.2001
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heute im Bundestag - 07.05.2001

Risikostrukturausgleich durch Erfassung der Morbidität weiterentwickeln

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Der Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung soll grundlegend weiterentwickelt werden, indem die Morbiditätsunterschiede der Versicherten direkt erfasst werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14(5940) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/5723). Da dies aber erst mittelfristig umgesetzt werden könne, seien für eine Übergangszeit kurzfristig wirksame Maßnahmen erforderlich. In diesem Sinne solle ein Risikopool eingeführt werden, in dem weit überdurchschnittliche Ausgaben für einzelne Versicherte in den Bereichen Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, Kranken- und Sterbegeld sowie Dialysesachkosten ausgeglichen werden sollen. Ein solcher Pool müsse Risikoselektionsanreize vermindern und somit dazu beitragen, dass die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stärker als bisher ein Signal für die Preiswürdigkeit einer Krankenkasse sein könnten. Die Bundesregierung erklärt in der Antwort, sie verfolge mit der Reform des Risikostrukturausgleichs das Ziel, den Wettbewerb in Richtung erhöhter Wirtschaftlichkeit und Qualität der medizinischen Versorgung zu lenken statt auf die Gewinnung guter Risiken zu setzen. Darüber hinaus hat sich die Regierung vorgenommen, ein qualitätsgesichertes Versorgungsmanagement für chronisch Kranke gezielt zu fördern. Ein hierdurch verbessertes Versorgungsangebot werde nicht nach großen oder kleinen, traditionellen oder neu gegründeten Krankenkassen differenzieren, sondern allen Versicherten gleichermaßen zur Verfügung stehen. Weiter heißt es in der Antwort, die Regierung wolle in dieser Legislaturperiode mit der Reform des Risikostrukturausgleichs und begleitenden organisationsrechtlichen Anpassungen einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung machen. In der nächsten Legislaturperiode solle dann auch die Frage des Vertragswettbewerbs unter den durch die Reform verbesserten Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb um Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung beantwortet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_122/04
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