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146/2001
Datum: 29.05.2001
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heute im Bundestag - 29.05.2001

Veränderungen des Eigenmittelsystems der EU zustimmen

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Das vom Rat der Europäischen Union im September letzten Jahres beschlossene System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft in deutsches Recht umzusetzen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/6142). Darin heißt es, das Gewicht der Mehrwertsteuer-Eigenmittel werde als Folge des Beschlusses abnehmen und die Bedeutung der Bruttosozialprodukt-Eigenmittel wachsen. Die Gesamtabführungen Deutschlands an den EU-Etat beziffert die Regierung für dieses Jahr mit 22,9 Milliarden Euro, für 2002 mit 23,7 Milliarden Euro, für 2003 mit 23,8 Milliarden Euro, für 2004 mit 23,1 Milliarden Euro0, für 2005 mit 22,6 Milliarden Euro und für 2006 mit 22,5 Milliarden Euro.

Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme, mit der Reduzierung des Mehrwertsteueranteils an den Eigenmitteln und der Verringerung des deutschen Anteils an der Finanzierung des britischen Beitragsrabatts habe die Regierung Entlastungen erreicht. Diese blieben allerdings deutlich hinter einem von der Länderfinanzministerkonferenz erarbeiteten Modell zurück. Die Regierung wird aufgefordert, das Ziel einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten der EU-Finanzierung weiter zu verfolgen. Die Regierung nehme auf der Grundlage von Schätzungen der EU-Kommission für 2001 bis 2006 Entlastungen für Deutschland von 4,2 Milliarden Euro und leicht sinkende Gesamtabführungen an den EU-Haushalt ab 2004 an. Der Bundesrat meint hingegen, dass sich die Abführungen in laufenden Preisen weiter deutlich erhöhen werden.

Die Regierung erwidert in ihrer Gegenäußerung, die anderen Mitgliedstaaten hätten anerkannt, dass die deutsche Nettobelastung in der Vergangenheit zu hoch war und ihre Bereitschaft gezeigt, die finanziellen Lasten ausgewogener zu verteilen. Sie hält an ihrer Auffassung fest, dass die Länder durch die Eigenmittelabführung nicht belastet werden. Durch die Beibehaltung der Eigenmittelobergrenze von 1,27 Prozent des Bruttosozialprodukts der EU werde sichergestellt, dass die Gemeinschaft auch künftig die Finanzmittel erhält, die sie zur Umsetzung ihrer Politiken benötigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_146/03
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