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209/2001
Datum: 26.07.2001
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heute im Bundestag - 26.07.2001

Aspekt der Duldung bei der bundesweiten Verteilung von Ausländern erläutert

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) "Anders als in der Kleinen Anfrage der PDS ( 14/6286) zum Ausdruck gebracht, geht es bei dem vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf nicht um die Verteilung von Personen, die sich bereits mit einer Duldung im Bundesgebiet aufhalten". Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6544). Danach solle mit dem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf vielmehr die Verteilung der Personen auf die Länder geregelt werden, die unerlaubt in das Bundesgebiet einreisen, die nicht um Asyl nachsuchen und die nicht unmittelbar nach Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können. Auch gehe es bei dem Vorschlag des Bundesrates zur Verteilung nicht um einen bloßen Ausgleich der Kosten der Sozialhilfe für diese Personen, sondern um ihre gleichgewichtige Verteilung im Bundesgebiet, um besondere Belastungen einzelner Länder zu vermeiden.

Die Anzahl der Duldungen mit Stand 31. Dezember 1999 betrug nach Angaben der Regierung insgesamt 302.037. Spitzenreiter seien Nordrhein-Westfalen mit 74.865 Personen, Baden-Württemberg mit 55.194 und Berlin mit 31.848 gewesen. Schlusslicht war Thüringen mit 1.439 hinter Mecklenburg-Vorpommern mit 1.671. Zum 31. Dezember 2000 habe die Anzahl der Duldungen insgesamt 261.506 betragen. Die ersten drei seien wiederum Nordrhein-Westfalen mit 67.735, Baden-Württemberg mit 41.644 und Berlin mit 26.665 Duldungen gegenüber Mecklenburg-Vorpommern mit 1.679 und Thüringen mit 1.666 gewesen. Die Gesamtzahl mit Stand 31. Mai 2001 betrug laut Antwort insgesamt 253.255 geduldete Personen. Die höchsten Quoten erreichten erneut Nordrhein-Westfalen mit 67.137, Baden-Württemberg mit 39.213 und Berlin mit 24.900. Das Tabellenende weise Mecklenburg-Vorpommern mit 1.771 geduldeten Personen vor Thüringen mit 1.710 aus.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_209/09
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