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210/2001
Datum: 26.07.2001
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heute im Bundestag - 26.07.2001

Regierung: Abgeltungssteuer würde Kapitalströme nicht gravierend ändern

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält die Erwartung, dass eine Abgeltungssteuer anstelle des jetzigen Zinsabschlags zu einer gravierenden Änderung der Kapitalströme führen würde, für nicht plausibel. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/6723) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6512) hervor. Bei der Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte wäre die Steuerschuld durch pauschalen Abzug eines bestimmten Prozentsatzes beglichen, während der Zinsabschlag lediglich eine Vorauszahlung auf die im Zuge der Veranlagung festzustellende Steuerschuld darstellt. Der 1993 eingeführte steuerliche Zinsabschlag habe den deutschen Kapitalmarkt nicht fühlbar belastet, da abgeflossene Mittel auf dem "Umweg" über ausländische Finanzplätze größtenteils an den deutschen Markt zurückgeflossen seien. Verlässliche Schätzungen zum Kapitalabfluss im Zusammenhang mit der Zinsabschlagsteuer sind der Regierung nach eigenen Angaben nicht bekannt. Es sei jedoch davon auszugehen, dass es zu umfangreichen Kapitalanlagen inländischer Investoren im Ausland gekommen ist. Nach der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1995 hätten 1,3 Millionen Steuerpflichtige rund 36,4 Milliarden DM positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt. Dies entspreche nach Hinzurechnung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten Einnahmen aus Kapitalvermögen von 48,3 Milliarden DM. In der Statistik seien aber nur solche Steuerpflichtige erfasst, bei denen die Einnahmen aus Kapitalvermögen höher als der Sparerfreibetrag und die Werbungskosten sind, stellt die Regierung fest. Sie weist darauf hin, dass über die Selbstanzeige die Möglichkeit einer Strafbefreiung besteht. Diese Regelung solle den Steuerstraftäter ermutigen, in die "Steuerehrlichkeit" zurückzukehren. Die Selbstanzeige habe sich "hervorragend bewährt", urteilt die Regierung. 1998 seien 10.400, 1999 26.365 und im vergangenen Jahr 27.334 Selbstanzeigen wegen Steuerstraftaten bei Besitz- und Verkehrssteuern eingegangen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_210/05
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