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235/2001
Datum: 06.09.2001
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heute im Bundestag - 06.09.2001

Pfahls möglicherweise wirtschaftlich Berechtigter an Gesellschaften in Panama

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der Bundesregierung war der frühere Staatssekretär im Verteidigungsministerium und Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Holger Pfahls, möglicherweise wirtschaftlich Berechtigter an verschiedenen Gesellschaften, die ihren Sitz in Panama hatten. Die derzeitigen Eigentumsverhältnisse an diesen Gesellschaften seien der Regierung nicht bekannt, teilt sie in ihrer Antwort ( 14/6819) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6772) mit. Die Regierung beruft sich dabei auf ein im schweizerischen Genf anhängiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren zum Fall "Elf/Leuna", zu dem die Bundesrepublik Deutschland als so genannte Privatbeteiligte zugelassen worden sei. Kopien der strafrechtlichen Akten seien dem Generalbundesanwalt zur Verfügung gestellt worden. Aus diesem Verfahren ergebe sich weiter, dass sich auch Zahlungsströme von mehr als 15 Millionen DM auf Konten nachvollziehen ließen, deren wirtschaftlich Berechtigter möglicherweise Pfahls gewesen sei. Eigene Erkenntnisse hierüber habe die Regierung nicht.

Wie aus der Antwort weiter hervor geht, liegen seit dem 3. Juli 1999 keine konkreten Hinweise auf den Aufenthaltsort von Pfahls vor. Dieser habe sich bis zu jenem Tag in Taiwan aufgehalten und sei den Ermittlungen zufolge am Abend nach Hongkong geflogen. Eine Einreise dort habe aber nicht festgestellt werden können. Der Bundesregierung ist laut Antwort nicht bekannt, warum zuvor keine Festnahme durch die taiwanischen Behörden erfolgt e. Nachdem bekannt geworden sei, dass Pfahls sich auf Taiwan aufhalte, habe es umfangreiche Sondierungen bedurft, um die grundsätzliche Bereitschaft der dortigen Stellen zu erreichen, den Verfolgten abzuschieben oder auszuliefern. Dabei habe berücksichtigt werden müssen, dass die Bundesrepublik Taiwan völkerrechtlich als Staat völkerrechtlich nicht anberkennt. Ein Auslieferungsverkehr finde deshalb nicht statt. Die Interessen der Bundesrepublik seien seinerzeit durch das Deutsche Wirtschaftsbüro auf Taiwan vertreten worden. Am 2. Juni 1999 habe das Außenministerium in Taipeh mündlich mitgeteilt, dass man einer Abschiebung von Pfahls zustimmen werde, wenn passbeschränkende Maßnahmen ergriffen würden. Solche Maßnahmen seien mit Kenntnis der dortigen Behörden sofort eingeleitet worden, erklärt die Bundesregierung weiter. Sie hätten jedoch nicht zugestellt werden können, da Mitarbeiter des Deutschen Wirtschaftsbüros keinen direkten Kontakt zu dem Gesuchten im Krankenhaus erhalten hätten. Die Regierung verweist im Übrigen darauf, das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Pfahls sei Angelegenheit des Freistaates Bayern. Man sei deshalb insoweit nicht zuständig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_235/02
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