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251/2001
Datum: 26.09.2001
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heute im Bundestag - 26.09.2001

2002 keine Sondermittel für politische Jugendbildung

/Familie/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Nach Angaben der Bundesregierung sind im Haushaltsentwurf 2002 über die als Regelförderung im Kinder- und Jugendplan des Bundes enthaltenen Mittel für die politische Jugendbildungsarbeit hinaus keine Sondermittel für die Fortsetzung des Programms "Maßnahmen gegen Gewalt und Rechtsextremismus" vorgesehen. Sie gehe davon aus, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6945) auf eine Kleine Anfrage der PDS (144/6876), dass mit den für 2001 einmalig und zusätzlich zur Verfügung gestellten 30 Millionen DM eine "notwendige, ausreichende Impulsgebung" für die Einführung von Programmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ausgelöst worden sei.

Die PDS hatte eine Zwischenbilanz des in diesem Jahr aufgelegten Aktionsprogramms "Jugend für Demokratie und Toleranz" verlangt, das laut Antwort aus den Programmen Xenos, politische Jugendbildung ("Maßnahmen gegen Gewalt und Rechtsextremismus") sowie Opferberatung und Mobile Beratung (CIVITAS) besteht. Bei der Nationalen Koordinierungsstelle XENOS seien bis zum Antragsschluss am 31. März 1.299 Projekt-Vorschläge eingegangen, heißt es. Daraus wurden nach den Worten der Regierung 170 Projektträger ausgewählt und aufgefordert, bis Ende Juni einen detaillierten Förderantrag einzureichen. Mit Stand 10. September hätten bisher fünf Projektträger einen Zuwendungsbescheid erhalten. Für das Programm CIVITAS seien zum Stichtag 14. September 414 Anträge eingegangen.

Die Regierung betont den "vorläufigen Charakter" der Zwischenbilanz und verweist darauf, dass sie dem Beschluss des Bundestages "Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt" ( 14/5456) folgend im Frühjahr 2002 einen Bericht über die aktuellen und geplanten Aktivitäten vorlegen wird. Dort würden auch die Ergebnisse des nachgefragten Aktionsprogramms im Einzelnen vorgestellt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_251/08
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