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264/2001
Datum: 11.10.2001
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heute im Bundestag - 11.10.2001

Regierung: Sorge um eine Schwächung der Bundesbank unbegründet

/Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält die Besorgnis des Bundesrates, die Deutsche Bundesbank könne durch ihren Gesetzentwurf über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht ( 14/7033, siehe hib-Nr. 258, Seite 4) geschwächt werden, für unbegründet. Darauf verweist sie in ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung ( 14/7088) zur Stellungnahme des Bundesrates. Der Regierungsentwurf sieht vor, eine selbstständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu errichten, welche die Aufsichtskompetenzen der Bundesämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel übernimmt.

Weitere Verschiebungen zugunsten der Bundesbank würden die Stellung der neuen Bundesanstalt schwächen, so die Regierung. In einer noch weitergehenden Zuweisung von Aufgaben und Verantwortung an die Landeszentralbanken sieht die Regierung nicht nur die Gefahr einer Zersplitterung der Bankenaufsicht, sondern auch die Gefahr, dass die neue Bundesanstalt in Fragen der Bankenaufsicht kaum eigenständig handlungsfähig ist. Würden die Bundesratsvorschläge einer Stärkung der Landeszentralbanken umgesetzt, bestünde die Gefahr, dass diese regional eine von der Bundesanstalt abgekoppelte Aufsicht betrieben. Die gleichen Gründe sprächen auch dagegen, der Bundesbank das Initiativrecht für Sonderprüfungen zu übertragen. Daher seien die Vorschläge der Länderkammer nicht zu befürworten. Die Bundesbank sei Partner der Bankenaufsicht, jedoch keine im Verhältnis zur Bundesanstalt vorrangig zuständige "Parallelaufsicht", heißt es weiter.

Die gewählte Finanzierung der Bundesanstalt durch eine Umlage der Kosten auf die beaufsichtigten Unternehmen und Institute dient nach Meinung der Regierung weniger dazu, den Haushalt zu entlasten als eine Stellenbewirtschaftung ermöglichen. Diese sei erforderlich, um Aufsichtsaufgaben bewältigen zu können. Auch sei der Hinweis des Bundesrates, die Finanzierung der Anstalt müsse zumindest teilweise aus öffentlichen Mitteln erfolgen, nicht überzeugend. Schließlich teilt die Regierung nicht die von den Ländern geäußerte Besorgnis, die geplante außertarifliche Vergütungsmöglichkeit für Angestellte in der Anstalt führe zu einer "ungerechtfertigten Privilegierung" dieser Angestellten gegenüber den Beamten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_264/08
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