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267/2001
Datum: 15.10.2001
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heute im Bundestag - 15.10.2001

Bei Anfragen zur Zwangsarbeiterentschädigung gibt es "keine Rückstände"

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Im Zwangsarbeiterentschädigungsverfahren gibt es nach Auskunft des Internationalen Suchdienstes Bad Arolsen (ISD) "keine Rückstände". Dies erklärt die Regierung in der Antwort ( 14/7016) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6916). Die Zahl unbeantworteter Schreiben im sogenannten "mandatsgemäßen Verfahren" betrage dagegen derzeit mehr als 54.000 Vorgänge. Im Jahr 1999 seien rund 100.000 und im Jahr 2000 noch knapp 60.000 Anfragen unbeantwortet geblieben.

Die Regierung legt dar, bei der Bearbeitung von Anfragen im Rahmen der Zwangsarbeiterentschädigung erfolge die Vorklärung und Anspruchsberechtigung jeweils über nationale Organisationen. Diese würden in Listenform an den ISD zur abschließenden Bearbeitung übersandt. Die "mandatsgemäße" Bearbeitung des ISD beziehe sich hingegen auf individuelle Schreiben, Anfragen und Dokumentierung von NS-Opfern aus aller Welt und der Bestätigung von Angaben über Verschleppung, Haft, Zwangsarbeit oder KZ-Aufenthalt. Dabei geht es nach Auskunft des Innenministeriums nicht immer um Entschädigungsforderungen, sondern in vielen Fällen auch um eine "Rechtfertigung" des eigenen Lebenslaufes. So seien in einigen Ländern nach dem Krieg Zwangsarbeiter als Kollaborateure des NS-Regimes verfemt und geächtet gewesen. Der ISD leiste dabei Aufklärung über die tatsächlichen Umstände.

Ein von der PDS angesprochener Rückstand beziehe sich auf rund 448.000 Vorgänge "mandatsgemäßer Bearbeitung" die auf einen Aufruf der Moskauer Stiftung Memorial zurückzuführen seien. In dessen Folge habe der ISD etwa 350.000 russischsprachige Einzelanfragen zur Entschädigung erhalten, die nicht über die russische Vorfeld-Organisation gegangen seien und nun mit dieser abgeglichen würden. Zur Arbeitsweise des unter internationaler Leitung arbeitenden ISD wird dargelegt, seit 1999 seien rund 43 Millionen Karteikarten digitalisiert worden. So könnten Anfragen zur Zwangsarbeiterentschädigung - im Jahr 2000 waren es 361 099 - vollelektronisch in einem sogenannten "Work-flow" bearbeitet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrage zwei Monate. Beim mandatsgemäßen Verfahren werde zur Zeit die Einführung des Work-flow vorbereitet. Zusätzlich müssten rund 30 Millionen ISD-Dokumente digitalisiert, also opto-elektronisch erfasst werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_267/12
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