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279/2001
Datum: 25.10.2001
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heute im Bundestag - 25.10.2001

"Politik des Präsidenten Mugabe steht im Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit"

/Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die Politik des Präsidenten von Simbabwe, Robert Mugabe, im Widerspruch zu den von der Europäischen Kommission zur Entwicklungspolitik festgelegten Grundsätzen für gute Regierungsführung (Good Governance) und Rechtsstaatlichkeit steht. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/7128) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/6977). Zur Frage der finanziellen und technischen Zusammenarbeit Deutschlands mit Simbabwe wird dargelegt, die letzte bilaterale Zusage der Bundesregierung gegenüber der Regierung Simbabwes gehe auf das Jahr 1998 zurück. Zu turnusgemäßen neuen Zusagen sei es nicht gekommen, da die bilaterale Zusammenarbeit im Mai "weitestgehend eingefroren" worden sei. Die noch laufende Zusammenarbeit auf der Grundlage von Zusagen und Verpflichtungen aus 1998 werde "auf niedrigstem Niveau und möglichst bevölkerungsnah" fortgeführt, um keine Projektruinen zu hinterlassen.

Von ursprünglich vorgesehenen Mitteln der finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Simbabwe in Höhe von 35 Millionen DM sei ohne Konsultation der simbabwischen Regierung lediglich eine Umsteuerung in Höhe von 6,7 Millionen DM für technische Zusammenarbeit erfolgt, erklärt die Regierung. Insbesondere auf Bitten des Bundestagsausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seien aber 2001 aus Reservemitteln 3 Millionen DM für die Förderung simbabwischer Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung gestellt worden. Weitere Restmittel in Höhe von 0,7 Millionen DM seien außerdem für innovative Ansätze der HIV/AIDS-Bekämpfung durch Nichtregierungsorganisationen freigegeben worden. Zur Frage nach Konsequenzen auf Seiten anderer internationaler Geber teilt die Bundesregierung mit, die Weltbank und die internationale Entwicklungsorganisation hätten im Mai 2000 auf Grund aufgelaufener Zahlungsrückstände ebenfalls ihre Auszahlungen eingestellt. Auch der Internationale Währungsfonds habe im September 2001 beschlossen, Simbabwe von der Liste der Länder mit Zugang zur Armutsreduzierungs- und Wachstumsfazilität (Kreditmöglichkeiten) zu streichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_279/10
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