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291/2001
Datum: 07.11.2001
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heute im Bundestag - 07.11.2001

Sachverständige fordern bessere Arzneimittelversorgung für Kinder

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Die Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen soll verbessert werden. Dies fordern Sachverständige des Gesundheitswesens in ihren schriftlichen Stellungnahmen für zwei öffentliche Anhörungen des Gesundheitsausschusses, die am Mittwochnachmittag stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5083) und der CDU/CSU ( 14/5136). In den Augen von Professor Iwar Roots von der Deutschen Gesellschaft für klinische Pharmakologie und Therapie ist es nicht länger hinnehmbar, dass in der Arzneimitteltherapie bei Kindern und Jugendlichen oft Mittel eingesetzt werden, die nur bei einem Erwachsenen erprobt wurden und für Kinder keine ausdrückliche behördliche Zulassung erhalten haben. Hier werde die Verantwortungsbereitschaft von Kinderärzten geradezu missbraucht. Die Gesellschaft begrüßt das Vorhaben der Koalition, eine Stiftung zur Unterstützung von klinischen Studien im Rahmen der Arzneimittelerprobung einzurichten. Neben der pharmazeutischen Industrie sollten dieser Stiftung auch die Krankenkassen angehören und sich an der Finanzierung beteiligen. Der Einzelsachverständige Jürgen Bausch bemängelt, dass sich der Staat aus der Arzneimittelforschung nahezu vollkommen zurückgezogen habe. Daher werde nur geforscht, wo es sich für den Auftraggeber mutmaßlich auch lohne. Im Interesse von Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung von Kindern müssten Forschungsprojekte unterstützt werden.

Der Deutsche Generikaverband sprach sich für das Vorhaben der Bundesregierung aus, Studien zu bekannten Stoffen aus öffentlichen Mitteln in Anteilen zu finanzieren. Der schnellste und kostengünstigste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapie bei Kindern sei es aber, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand von pädiatrischen Experten zusammenzutragen und konsequent zu nutzen, um dann die Änderung des Zulassungsstatus zu allen entsprechenden Arzneimitteln herbeizuführen. Die Kommission für Arzneimittelsicherheit im Kindesalter setzt sich dafür ein, dass sowohl bei Neu- als auch bei Nachzulassungen die Indikationen auch für die Kinderheilkunde von den Arzneimittelherstellern beantragt werden und die dazu erforderlichen Unterlagen vorliegen müssen. Ausserdem müsse ein spezielles pädiatrisches Kompetenznetzwerk für Arzneimittelprüfung und Entwicklung eingerichtet werden. Gleichzeitig sei es unerlässlich, das Arzneimittelgesetz an die europäischen Richtlinien anzugleichen, die die Arzneimittelprüfung bei Kindern im größeren Umfang als bisher vorsehen würden.

Auch der Bundesverband der Betriebskrankenkassen befürwortet die Bemühungen, die Versorgung von Kindern mit geprüften Arzneimitteln zu verbessern. Es sei richtig, ein Koordinationszentrum klinischer Studien einzurichten, das mit Hilfe staatlicher Mittel den Aufbau und den Betrieb eines speziellen Netzwerks für Arzneimittelprüfungen an Kindern aufbauen soll. Diesem Schritt müsse aber vorausgesetzt werden, dass die empirischen Erkenntnisse über den Einsatz von nicht in der Kinderheilkunde zugelassenen Arzneimitteln einheitlich dokumentiert würden, um endlich die notwendigen Daten zur Arzneimittelsicherheit in diesem Bereich zu erhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_291/04
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