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316/2001
Datum: 30.11.2001
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heute im Bundestag - 30.11.2001

Fairen Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt sichern

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll einen fairen Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt sichern, fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/7614). Als Eckpunkt für eine Umsetzung der EU-Gasrichtlinie in deutsches Recht nennt sie unter anderem die sofortige Vollziehbarkeit von Entscheidungen des Kartellamtes bei missbräuchlichen Verweigerungen des Netzzugangs. Da die Kartellbehörden die Hauptlast bei der Durchsetzung des Anspruchs auf den diskriminierungsfreien Netzzugang trügen, müssten behördliche Verfügungen sofort vollziehbar sein, damit Netzbetreiber, die sich missbräuchlich verhalten, Wettbewerber nicht durch langjährige Rechtsstreitigkeiten vom Marktzutritt abhalten können.

Eingeführt werden sollte ferner eine zeitlich befristete sofortige Vollziehbarkeit von Kartellamtsentscheidungen, die sich auf missbräuchliche Netznutzungsentgelte beziehen. In der Phase der Marktöffnung, in der Durchleitungswettbewerb und damit Preiswettbewerb noch nicht ausreichend herrscht, sei es erforderlich, dass auch hier behördliche Verfügungen gegenüber missbräuchlichen Entgelten sofort vollziehbar sind. Ferner tritt die Fraktion dafür ein, eine zeitlich befristete Beweislastumkehr zu Gunsten derjenigen Unternehmen einzuführen, die den Netzzugang anstreben, wenn es wegen missbräuchlicher Netznutzungsentgelte zu einem Kartellamtsverfahren kommt. In dieser Phase müsse der Netzbetreiber darlegen, so die Abgeordneten, dass seine Entgelte angemessen sind. Die Union will diese Phase auf drei Jahre begrenzt wissen.

Ferner plädieren die Abgeordneten dafür, alle wettbewerbsrelevanten behördlichen Aktivitäten bei den Kartellbehörden zu bündeln. Die Wettbewerbsbehörde müsse für die Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Netzzugangsverhandlungen, Zugangsverweigerungen sowie Entgelten und Bedingungen für den Netzzugang zuständig sein. Verlangt wird ferner, "protektionistische Züge" der planten Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zurückzunehmen. Die Betreiber von Gas- und Stromversorgungsnetzen sollten auch verpflichtet werden, ihre Geschäftsbedingungen für den Netzzugang innerhalb von sechs Monaten zu veröffentlichen. Schließlich wird die Regierung aufgefordert, in der EU auf eine vollständige Öffnung aller Märkte hinzuwirken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_316/04
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