Wirksamkeit der Reform des Kindschaftsrechts erläutern
Berlin: (hib/VOM) Nach der Wirksamkeit der 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/7621). Damals sei das Sorge- und Umgangsrecht im Zusammenhang mit der Scheidung sowie in Bezug auf nichteheliche Väter neu geregelt worden. Nach Angaben der Fraktion will das Bundesjustizministerium bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf zur Reform des Umgangsrechts vorlegen. Unter anderem fragen die Abgeordneten nach den Gründen, weshalb das Umgangsrecht nicht wahrgenommen wird, wie sich in der Praxis das neu eingeführte eigene Umgangsrecht des Kindes ausgewirkt hat und welches die Eckpunkte der geplanten Reform des Umgangsrechts sind.