hib-Meldung
004/2002
Datum: 08.01.2002
heute im Bundestag - 08.01.2002
Vor einer Einbürgerung Regelanfrage beim Verfassungsschutz
14/7903) auf eine Kleine Anfrage der PDS (
14/7740). Dies betreffe auch Anträge auf
Einbürgerung aus der Zeit vor dem 11. September 2001, soweit
Regelanfragen nicht bereits - wie etwa in Bayern seit 1998 -
generell vorgenommen worden seien. Die Entscheidung der
Länderinnenminister beziehe sich auf die Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999, die einen
Einbürgerungsanspruch ausschließt, wenn Anhaltspunkte
für eine verfassungsfeindliche oder extremistische
Betätigung eines Bewerbers vorliegen. Ein Handlungsbedarf
seitens der Bundesregierung bestehe derzeit nicht, da infolge des
laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum
Terrorismusbekämpfungsgesetz und zum Zuwanderungsgesetz
ohnehin eine Anpassung der Bestimmungen absehbar sei, erklärt
die Regierung. Eine isolierte, allein auf die Regelfrage bezogene
Ad-hoc-Änderung wäre deshalb wenig sinnvoll, heißt
es.
Berlin: (hib/WOL) Vor der Entscheidung über eine
Einbürgerung wird infolge der Terroranschläge in den USA
von allen deutschen Bundesländern eine Regelanfrage bei den
Verfassungsschutzbehörden vorgenommen. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort(
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_004/02