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007/2002
Datum: 11.01.2002
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heute im Bundestag - 11.01.2002

"Restrisiko gewerblicher Kernenergienutzung nur noch befristet hinnehmbar"

/Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Die bestehenden Risiken bei der gewerblichen Nutzung der Kernenergie sind, soweit der deutsche Gesetzgeber auf sie einzuwirken vermag, nach Auffassung der Bundesregierung nur noch für einen begrenzten Zeitraum hinnehmbar. Dies erklärt die Bundesregierung in einer Unterrichtung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit, die sie als Bericht für die Zweite Überprüfungstagung im April 2002 vorgelegt hat ( 14/7732). Dabei wird ausführlich auf die notwendige Neueinschätzung der Risiken und die Gewährleistung im Rahmen der im Juni 2000 getroffenen Vereinbarung der deutschen Wirtschaft, zur geordneten Beendigung der Stromerzeugung aus Kernenergie eingegangen. Obwohl diese Vereinbarung keine rechtliche Bindungswirkung entfalte, enthalte sie eine Fülle von vereinbarten Maßnahmen, die derzeit von den Beteiligten umgesetzt werde. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager an den Standorten der aktiven Kernkraftwerke, wie auch konkrete Informationen zur Unterbrechung bei der Erkundung des Salzstocks Gorleben und der Klärung wissenschaftlich fundierter Entlagekriterien und der Erarbeitung eines nachvollziehbaren Auswahlverfahrens durch den Arbeitskreis "Auswahlverfahren Endlagerstandorte." Dargelegt wird auch der Vorrang der Sicherheit im Rahmen der Restlaufzeiten, die Qualität des Bedienungspersonals und die finanziellen Aufwendungen der Genehmigungsinhaber.

Zu den bislang gebildeten Rückstellungen in Höhe von 35 Milliarden wird dargelegt, es sollen etwa 45 Prozent für Aufgaben zur Stillegung und Beseitigung und 55 Prozent für die Entsorgung aufgewendet werden. Erläutert wird auch, wegen 1999 geänderter steuerrechtlichen Regelungen habe ein Teil dieser Rückstellungen nachträglich aufgelöst werden müssen, weil die Mittel nun mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent auf den prognostizierten Verwendungszeitpunkt abzuzinsen seien. Die Höhe der Rückstellungen ergebe sich damit künftig aus den jährlich zurückgestellten Beträgen und der Verzinsung. Verzinsungen, die über diese 5,5 Prozent hinaus gingen, stünden den Betreibern von Kernkraftwerken als zusätzliche Erträge zur Verfügung. Eine im Auftrag des Umweltministeriums 2000 durchgeführte Untersuchung habe nämlich ergeben, dass bei fast allen Kernkraftwerken die abgeschätzten Einnahmen durch Zins- und Beteiligungserträge aus Rückstellungen höher lägen als die Erträge aus dem eigentlichen Stromgeschäft. So würde sich etwa bei der Hälfte der Kernkraftwerke ohne diese Einnahmen ein negatives Geschäftsergebnis ergeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_007/04
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