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008/2002
Datum: 14.01.2002
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heute im Bundestag - 14.01.2002

Schutz potenzieller Terrorziele umfassend überprüft

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 die Schutzmaßnahmen für potenzielle Ziele terroristischer Angriffe umfassend überprüft und der "Gefährdungslage angepasst". Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/7967) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/7850) hervor. Der Bedrohung von Anlagen undInfrastruktureinrichtungen durch gezielt herbeigeführte Flugzeugabstürze will sie vorrangig dadurch begegnen, dass Flugzeugentführungen vereitelt werden. Umfassende Zuverlässigkeitsprüfungen vor allem des Personals der Flughäfen und der Luftfahrtunternehmen, verschärfte Personen- und Gepäckkontrollen auf den Flughäfen sowie der Einsatz von Flugbegleitern des Bundesgrenzschutzes seien veranlasst worden. Darüber hinaus würden technische Sicherungen an Bord der Flugzeuge wie etwa gesicherte Cockpittüren kurzfristig angestrebt.

Nach Regierungsangaben unterrichtet die jeweilige Flugsicherungsstelle bei Unregelmäßigkeiten des überwachten Luftverkehrs die für diesen Luftraum zuständige Stelle der Luftverteidigung, und zwar bei unerlaubten Abweichungen vom freigegebenen Flugweg, beim nicht zu klärenden Verlust des Radarzieles, beim Verlust des Funkkontaktes über einen ungewöhnlich langen Zeitraum und bei anderen ungewöhnlichen Vorkommnissen, die auf einen "widerrechtlichen Eingriff" hindeuten. Darüber hinaus sei die Informationsverpflichtung der Deutschen Flugsicherung (DFS) auch auf Flugzeuge erweitert worden, die sich noch nicht im deutschen Luftraum finden, aber durch ungewöhnliches Verhalten oder Besonderheiten auffallen. Die DFS stelle den Gefechtsständen der Luftverteidigung die erforderlichen Radar- und Flugplandaten zur Verfügung. Die DFS könne Lufträume mit oder ohne zeitliche Befristung für den Luftverkehr sperren. Dies schließe Überflugverbote auf Grund besonderer Bedrohungslagen ein, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_008/02
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