Bundesrat: Zollfahndung von Polizeibefugnissen der Länder abgrenzen
Berlin: (hib/VOM) Die Abgrenzung der Befugnisse des Zollkriminalamtes und der Zollfahndungsämter von den Befugnissen der Länderpolizeien wird im Entwurf der Bundesregierung für Zollfahndungsneuregelungsgesetz ( 14/8007 neu) nicht ausreichend deutlich. Dies geht aus der jetzt dem Bundestag zugeleiteten Stellungnahme der Länderkammer vom 20. Dezember zu dem Regierungsentwurf hervor (siehe hib Nr. 13 vom 21. Januar). In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung jedoch darauf hin, dass sich die Befugnisse der Zollfahndungsämter ausdrücklich auf den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung beschränken, sodass dem Anliegen des Bundesrates Rechnung getragen werde. Weiteren Änderungswünschen des Bundesrates stimmt die Regierung überwiegend nicht zu. Der Regierungsentwurf hat eine Neuorganisation des Zollfahndungsdienstes und der Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamts sowie der Zollfahndungsämter zum Ziel. Unter anderem soll aus dem Zollkriminalamt als bisheriger Bundesoberbehörde eine Mittelbehörde werden.