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033/2002
Datum: 06.02.2002
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heute im Bundestag - 06.02.2002

Haltung zum gesetzlichen Rahmen in der Tumorforschung darlegen

/Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Pathologen und pathologische Institute mit Blick auf den Datenschutz, die Aufbewahrungspflichten und die Erklärungspflichten des Patienten im Vorfeld des Behandlungsvertrages ausreichend sind und den Fortschritten in der molekulargenetischen Tumorforschung ausreichend Rechnung tragen, möchte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen. In ihrer Kleinen Anfrage ( 14/8159) erkundigt sie sich danach, ob es in der Mammapathologie eine flächendeckende Qualitätssicherung mit für alle Kliniken verbindlichen Standards und Leitlinien mit ausreichender Sicherheit für die Patientinnen gibt. Außerdem soll die Bundesregierung erklären, ob sie Fragen zu Eigentum, Vernichtung, Aufbewahrung, Dauer und Art der Aufbewahrung von Tumorgewebe in den Patientenaufklärungsbögen für sinnvoll hält. Ferner soll sie Stellung beziehen, ob sie eine Änderung im Bereich der Schadenersatzansprüche etwa von Patienten, deren Tumorblöcke ohne ihr Wissen verliehen und möglicherweise für immer verloren gegangen sind, für erforderlich hält.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_033/06
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