Versetzungen und Pensionierungen im Auswärtigen Dienst zeitlich abstimmen
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung möchte den Zeitpunkt, zu dem Beamte im Auswärtigen Amt in den Ruhestand eintreten, an den alljährlichen einheitlichen Versetzungstermin anpassen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/8225) vorgelegt. Ziel müsse es sein, personalwirtschaftliche, organisatorische und außenpolitische "Störeffekte" zu vermeiden, die angesichts unterschiedlicher Termine für Versetzung und Ruhestandseintritt durch Vakanzen auftreten könnten. Zur Begründung wird angeführt, das Gesetz über den Auswärtigen Dienst folge dem Rotationsprinzip. Dieses beruht auf dem regelmäßigen Personalaustausch von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes zwischen dem Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen. Da die Personalauswahl durch unterschiedliche Versetzungs- und Umsetzungszyklen erschwert wird, würden die Beschäftigten des Auswärtigen Dienstes seit 2001 nur noch zum 1. Juli eines jeden Jahres versetzt. Der einheitliche Versetzungstermin habe die Bedingungen für den Personalaustausch optimiert. Weiter heißt es, der Erfolg des einheitlichen Versetzungstermins hänge auch davon ab, dass Vakanzen durch über das Jahr verteilte Personalveränderungen möglichst vermieden würden. Um dies zu erreichen, müssten Pensionierungen möglichst auf den 30. Juni eines jeden Jahres konzentriert werden. So ließen sich Einstellungen und Versetzungen, die bereits auf die Jahresmitte ausgerichtet seien, mit den Eintritten in den Ruhestand synchronisieren.