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048/2002
Datum: 22.02.2002
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heute im Bundestag - 22.02.2002

Hauptprüfverfahren zu den Leuna-Beihilfen in Brüssel abschließen

/Neue Länder/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bei der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass das dort anhängige Hauptprüfverfahren wegen der noch ausstehenden Investitionsbeihilfen für den Neubau der Leuna-Raffinerie in Sachsen-Anhalt in Höhe von etwa 60 Millionen € beendet wird. Wie es in einem Antrag ( 14/8283) heißt, habe die Kommission 1997 ein beihilferechtliches Hauptprüfverfahren zu den bewilligten Investitionsbeihilfen für den Neubau der Raffinerie eröffnet. Verfahrensgegenstand sei die Frage, ob die Investitionskosten für die Raffinerie künstlich überhöht waren, um dadurch nicht gerechtfertigte Subventionen zu erhalten. Nachdem bereits 1999 die Höhe der geltend gemachten Investitionen nicht mehr in Frage gestellt werden konnte, habe die Regierung in der Folgezeit dennoch nicht auf einen zügigen Abschluss des Hauptverfahrens hingewirkt, so die Fraktion. Offiziell sei diese Untätigkeit damit begründet worden, dass die Kommission das Hauptprüfverfahren im Hinblick auf noch andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht abgeschlossen habe. Von den dem Investor zugesagten Investitionsbeihilfen stünden nach wie vor etwa 60 Millionen € aus.

Da die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Oktober 2001 abgelehnt habe, ein wegen des Verdachts des Subventionsbetruges eingestelltes Verfahren wieder aufzunehmen und der Generalbundesanwalt keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Zahlungen nach Deutschland im Zusammenhang mit dem Leuna-Geschäft gefunden habe, sei kein Grund mehr ersichtlich, das Hauptprüfverfahren weiter zu betreiben, so die Union. Der 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte ebenfalls keine Hinweise für eine Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme deutscher Amtsträger oder für Spendenzahlungen an die CDU gefunden. Auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Nachteile, die einem der wenigen erfolgreichen Großinvestoren durch die zögerliche Sachbehandlung bislang entstanden seien und weiter entstünden, sei es dringend geboten, dass die Regierung in diesem Sinne tätig wird, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_048/08
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