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054/2002
Datum: 27.02.2002
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heute im Bundestag - 27.02.2002

Innenausschuss empfiehlt Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU/CSU und PDS bei Enthaltung der FDP hat der Innenausschuss des Bundestages am Mittwochnachmittag den Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes ( 14/7987, 14/8046, 14/7387) mit Änderungen angenommen. Nach ausführlicher Debatte wurden auch die 91 Positionen des Änderungsantrages der CDU/CSU sowie die Änderungsanträge der PDS einzeln abgelehnt. Gescheitert war zuvor ein CDU/CSU-Antrag, die Diskussion über die Zuwanderungsgesetzgebung erneut zu vertragen. Unterstützt von FDP und PDS hatte die Union dargelegt, es sei unzumutbar, die von der Koalition vorlegten Änderungsanträge mit 141 Positionen mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln. Dem widersprachen die Koalitionsfraktionen. So führte die SPD an, führende Repräsentanten der Unionsfraktion seien seit Montag in der Lage gewesen, ihre ablehnende Position zum Gesetzentwurf ausführlich in der Öffentlichkeit darzulegen. Die Union sei seit langem entschlossen, in der Frage der Zuwanderung "Nein" zu sagen und alles zu versuchen, der Bundesregierung die Gestaltungsfähigkeit in dieser Frage abzusprechen. Die vorgelegten Änderungen seien vor allem darauf zurückzuführen, dass 16 Positionen der Unionsfraktionen und 11 Positionen des Bundesrates in die neue Vorlage aufgenommen worden seien.

Deutlich wurden die unterschiedlichen Positionen unter anderem bei der Familienzusammenführung. Der Vorschlag von Koalition und Regierung, das Zuzugsalter von Kindern auf zwölf Jahre zu senken habe, so die Bündnisgrünen, sei ein "enormes Entgegenkomme" gegenüber den Ländern und der Position der CDU/CSU. Nach der Kindergeldstatistik der Bundesanstalt für Arbeit handele es sich dabei um Nachzugszahlen in einer Größenordnung von 7.390 Personen. Die Regierung ergänzte, insgesamt gehe es um die Relation von 708.000 Kindern ausländischer Herkunft in Deutschland gegenüber 7.800, denen der Zuzug nun verwehrt werde. Die Unionsfraktion bezweifelte diese Angaben. So gebe es den Verdacht, wegen unterschiedlicher Kindergeldzahlungen - mindestens 154 € in Deutschland gegenüber 10 € im Ausland - sei nicht auszuschließen, dass viele Eltern ihre Kinder nicht den Integrationsbemühungen deutscher Schulen überliessen, sondern heimschickten und trotzdem Kindergeld in Anspruch nähmen. Angesichts der nicht unbeträchtlichen Anzahl fehlender Schüler und der unterschiedlichen Gründe der Schulen, diese Ordnungswidrigkeit nicht zu verfolgen, gebe es hier eine große Dunkelziffer.

Als beschämend bezeichnete es die SPD, wie derzeit in Deutschland in der Frage des Kindernachzugs debattiert werde. Auch die FDP fand die Einschätzung des Elternrechts bei der Vermittlung der Grundwerte "erschwert", wenn die Missbrauchsregelung so begründet werde, dass der Staat berechtigt sei, über das Elternrecht hinaus zu bestimmen. Die Bündnisgrünen erklärten, die Frage des Familiennachzugs sei praktisch abgeschlossen. Die Debatte darüber diene nur noch der öffentlichen Auseinandersetzung. Die PDS hatte erklärt, es seien sehr weitgehende Zugeständnisse gemacht worden, ohne die Zustimmung der Union zu erhalten. Von den Forderungen der PDS sei keine einzige eingelöst worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_054/01
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