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067/2002
Datum: 13.03.2002
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heute im Bundestag - 13.03.2002

Bis Mitte Februar rund 2,2 Milliarden DM an Ex-Zwangsarbeiter überwiesen

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" hat vom Beginn der Auszahlungen im Juni 2001 bis zum 15. Februar rund 1,124 Milliarden € bzw. 2,199 Milliarden DM in 36 Tranchen über die jeweiligen Partnerorganisationen an 564.567 Antragsteller überwiesen. Dies berichteten Vertreter der Stiftung gegenüber dem Innenausschuss am Mittwochvormittag. Anlass des Berichts war die Tatsache, dass die Stiftung auf Grund ihrer eigentlichen Arbeit mit der vereinbarten vierteljährlichen schriftlichen Berichterstattung im Verzug war. Mit Zustimmung aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen soll künftig nur noch halbjährlich schriftlich berichtet werden. Zur Sprache kamen dabei auch Verzögerungen bei der Meldung von Antragstellern und der Weitergabe an Berechtigte bei einigen Partnerorganisationen auf Grund mehrfacher Umstrukturierungen. Dies habe sich aber mittlerweile weitgehend korrigieren lassen. Angesprochen wurde auch die von der Stiftung gewünschte Weiterbeschäftigung von 44 befristeten Mitarbeitern des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen (ISD), da der ISD etwa 33 bis 35 Prozent der Adressunterlagen von Antragstellern bereitstelle.

Breit diskutiert wurde erneut die Frage der dauerhaften Rechtssicherheit, die nach Aussage des Auswärtigen Amtes von der damaligen US-Regierung versprochen worden, aber bis heute nicht eingetreten sei. Das Problem stehe unter anderem im Zusammenhang mit der unterschiedlich bewerteten Zinsberechnung aus den zugesagten 10 Milliarden DM durch Vertreter der Opferorganisationen wie auch im Kuratorium. Die SPD erklärte dazu, es sei unzumutbar, wenn ein Kuratoriumsmitglied, das zuvor als Anwalt einer Opferorganisation 10 Millionen DM erhalten habe, nun gegen das Kuratorium klage und seine Loyalität gegenüber dem Gremium verletze. Auch die Union kritisierte "unerträgliche" Misshelligkeiten, weil neue Verfahren im schlimmsten Fall dazu führen könnten, eine Stiftung des Bundes unter US-Kuratel zu stellen. Die FDP teilte diese Beurteilungen, wertete aber das Vorgehen als übliches Verfahren im US-amerikanischen Rechtswesen, dem man allerdings mit der nötigen Entschiedenheit gegenübertreten müsse. DiePDS relativierte die Kritik an den zwei Kuratoriumsmitgliedern, da deren Vorstellungen zur Verwendung von Zinsen im Kuratorium abschlägig beschieden worden seien. Rund 70 Millionen DM Zinsertrag seien gefordert worden, um auch "nicht deportierten Menschen", die als Zwangsarbeiter im eigenen Land hätten arbeiten müssen, eine finanzielle Anerkennung zu ermöglichen. Es sei ein Armutszeugnis, wenn es dafür keine Regelung gebe. Bündnis 90/Die Grünen hatten zuvor an die in der Stiftungsvereinbarung festgehaltene Gleichbehandlung von KZ-Häftlingen gegenüber jüdischen Opfer erinnert und betont, dies müsse unbedingt eingehalten werden.

Der Stiftungsvertreter der Industrie und ein Regierungsvertreter erläuterten zur Zinsproblematik, gerade im Hinblick auf den Bemessungszeitraum für anfallende Zinsen sei klar gewesen, dass hier die Erwartungen unterschiedlich seien. Es sei deshalb von vornherein darauf abgehoben worden, einen festen Betrag von 100 Millionen DM zusätzlich zu 10 Milliarden DM als feste Zinsgröße anzunehmen. Der Stiftungsvertreter der Wirtschaft ergänzte, es sei im Übrigen deutlich zu machen, dass lediglich fünf Prozent der deutschen Wirtschaft zu 95 Prozent ihren Anteil am Stiftungsvermögen geleistet hätten. Dies müsse berücksichtigt werden, wenn über neue Forderungen diskutiert werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_067/01
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