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073/2002
Datum: 19.03.2002
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heute im Bundestag - 19.03.2002

FDP will Zeitarbeit von "überflüssigen Vorschriften" befreien

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Arbeitnehmerüberlassung soll im Interesse eines flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes intensiv genutzt werden, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen. Dafür tritt die FDP in einem Gesetzentwurf ( 14/8545) ein. Die Zeitarbeit in Deutschland sei ein wirkungsvolles und effizientes Instrument, um arbeitslose Menschen in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Daher müsse das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von überflüssigen und bürokratischen Vorschriften befreit werden. Im Einzelnen spricht sich die Fraktion dafür aus, die zulässige Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers an denselben Entleiher von derzeit 24 auf 36 Monate auszuweiten. Auch sollen Beschränkungen für befristete Arbeitsverträge zwischen Leiharbeitnehmern und Verleihern abgeschafft werden. Weiter wollen die Parlamentarier das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe aufheben. Auch sollen Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten in Zukunft nicht mehr anzeigen müssen, wenn sie zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen einen Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber bis zu 36 Monaten überlassen.

Die Fraktion argumentiert, mit derartigen Neuregelungen könnten deutlich spürbare Arbeitsmarktwirkungen erzielt werden. Ein Blick in die USA, nach Großbritannien oder in die Niederlande zeige, dass die Zeitarbeit in der Bundesrepublik noch erheblich ausgeweitet werden könne. Die Arbeitnehmerüberlassung sei mit vielen Restriktionen eingeschränkt, obwohl die Zeitarbeit ein wichtiges, volkswirtschaftliches Flexibilisierungselement sei, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_073/07
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