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077/2002
Datum: 21.03.2002
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heute im Bundestag - 21.03.2002

Daten über tatsächliche Mobilfunkstrahlung öffentlich zugänglich machen

/Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass die Daten der tatsächlichen Mobilfunkstrahlung, die im Rahmen der ständigen Beobachtung elektromagnetischer Feld-Immissionen (EMF) durch die Regierungsbehörde für Telekommunikation, Post und zuständige Länderbehörden ermittelt werden, öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag zur "Vorsorgepolitik für gesundheitsverträglichen Mobilfunk" (14/8584). Die Initiative der Koalition will unter anderem auch die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber für eine Überprüfung der Offenlegung von Netzplanungen inklusive Alternativstandorten sicherstellen. Dabei soll auch die Einbeziehung der Kommunen bei der Standortsuche, die Nutzung gemeinsamer Antennenstandorte unter besonderer Berücksichtigung von Schulen und Kindergärten bei der Standortwahl erreicht werden.

Darüber hinaus müsse darauf hingewirkt werden, die Hersteller von Mobilfunkgeräten durch eine freiwillige Vereinbarung schnellstmöglich zu einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Handys zu verpflichten. Auch solle baldmöglichst ein Qualitätssiegel für strahlungsarme Handys eingeführt und gut sichtbar auf Verpackungen angebracht werden. In der Gebrauchsanleitung deutlich sichtbar ausgewiesen sein sollten überdies Hinweise für die möglichst strahlungsarme Benutzung von Handys. Schließlich, so die Koalitionsfraktionen, soll dem Deutschen Bundestag regelmäßig, erstmalig nach zwei Jahren, ein Bericht der aktuellen Forschungsergebnisse vorgelegt werden. Dies betreffe vor allem Möglichkeiten zur Minderung von Emissionen der gesamten Mobilfunktechnologie und Forschungsergebnisse und Auswirkungen der Strahlung auf die Gesundheit. Dabei soll insbesondere die Frage erörtert werden, ob die geltenden Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung dem Vorsorgeprinzip genügen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_077/05
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