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080/2002
Datum: 25.03.2002
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heute im Bundestag - 25.03.2002

Bundesregierung soll umfassende Gesundheitsreform einleiten

/Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Eine umfassende Gesundheitsreform fordert die CDU/CSU-Fraktion von der Bundesregierung in einem Antrag ( 14/8595). Sie solle dazu dienen, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren und die Prävention, Transparenz, Selbstbestimmung und den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern. Zentrales Ziel müsse es sein, eine "exzellente" medizinische Versorgung aller Bürger sicherzustellen. Der Patient sei dabei in den Mittelpunkt zu stellen. Leistungs- und beitragsrechtliche Anreize zur Förderung der Prävention seien zu schaffen.

In einer besseren Prävention sieht die Fraktion eine entscheidende Voraussetzung dafür, um die altersbedingte Zunahme großer Volkskrankheiten zu verringern. Langfristig würde dadurch die Lebensqualität vieler Menschen steigen, während die Gesundheitsausgaben sänken. Ebenso müssten die Patienten künftig besser über die Kosten und die Qualität der medizinischen Leistung informiert sein. Auch für einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern setzen sich die Abgeordneten ein. Nur wenn verschiedene Versorgungsangebote und medizinische Methoden miteinander konkurrierten, hätten die Patienten eine Auswahl und könnten sich für die aus ihrer Sicht beste Versorgungsform entscheiden. Ein Vertragswettbewerb sei eher geeignet, um die Strukturdefizite des Gesundheitswesen zu beseitigen, die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Wirtschaftlichkeit zu steigern, heißt es. Schließlich verlangt die Fraktion, Entscheidungsfreiheiten der Versicherten zu erweitern und ihnen mehr Wahlmöglichkeiten zu geben, wie sie sich ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend versichern möchten. Zur Begründung heißt es unter anderem, die Qualität der medizinischen Versorgung habe sich in den letzten drei Jahren verschlechtert und die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nehme "besorgniserregende Ausmaße" an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_080/02
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