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087/2002
Datum: 08.04.2002
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heute im Bundestag - 08.04.2002

Wissenschaftliche Mitarbeiter im Schnitt knapp 33 Jahre alt

/Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/VOM) An den staatlichen Universitäten und gleichgestellten staatlichen Hochschulen hat das Durchschnittsalter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis auf Zeit im Jahr 2000 32,7 Jahre betragen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/8684) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/8421) hervor. Bei den wissenschaftlichen Hilfskräften wird als Durchschnittsalter 29,9 Jahre angegeben. An den staatlichen Fachhochschulen habe sich das Durchschnittsalter der wissenschaftlichen Mitarbeiter auf 35,3 Jahre und der wissenschaftlichen Hilfskräfte auf 41,4 Jahre belaufen. Nach aktuellen Statistiken des Wissenschaftsrates habe das Durchschnittsalter für den Abschluss des Erststudiums 1999 bei 28,5 Jahren, bei Abschluss der Promotion bei 32,4 Jahren gelegen. Das Durchschnittsalter bei Abschluss der Habilitation wird mit 39,8 Jahren angegeben. Damit könne näherungsweise auf eine durchschnittliche Dauer der Habilitation von etwa 7,5 Jahren geschlossen werden, so die Regierung. An Hochschulen der Bundeswehr habe die durchschnittliche Habilitation im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen im Jahre 2001 5,7 Jahre gedauert, so die Regierung weiter.

Die Regierung rechtfertigt in der Antwort ihre Neuregelung der Zeitvertragsbestimmungen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass für einen bestimmten, zeitlich begrenzten Zeitraum während der Qualifizierungsphase befristete Arbeitsverträge geboten seien, ohne dass sie sachlich begründet werden müssen. Damit werde Rechtssicherheit für Beschäftigte in der Qualifikationsphase sowie für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen geschaffen. Diese Rechtssicherheit habe es bisher nicht in dem Maße gegeben, weil jede Befristung auch innerhalb der Qualifikation sachlich habe begründet werden müssen. Die Befristung sei ohne Promotion bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig. Nach abgeschlossener Promotion sei eine Befristung ebenfalls bis zu sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu neun Jahren zulässig. Ziel der Reform ist es nach Darstellung der Regierung, entsprechend den unterschiedlichen Fächerkulturen und Lebensläufen die Qualifikationsphase flexibel gestalten zu können. Gleichzeitig sei die Funktions- und Innovationsfähigkeit der Hochschulen und der außerhochschulischen Forschungseinrichtungen zu stärken, indem die "personelle Erneuerungsfähigkeit" gesichert wird. Die Reform solle zugleich die Chancen des wissenschaftlichen Nachwuchses wahren, für eine begrenzte Zeit im Hochschul- und Forschungsbereich tätig zu sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_087/04
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