Fehlerraten bei biometrischen Erkennungssystemen im Visier
Berlin: (hib/VOM) Die Haltung der Bundesregierung zu Berichten über hohe Fehlerraten bei biometrischen Erkennungssystemen interessiert die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/8720). Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz sei festgelegt worden, dass der Ausweis "neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder des Gesichts" enthalten darf, so die Abgeordneten. Diese Daten sollten in verschlüsselter Form gespeichert werden. In der Öffentlichkeit seien schon bei der Beratung des Gesetzes erhebliche Bedenken gegen diese Speicherung biometrischer Daten aufgetaucht. Inzwischen kämen Hinweise auf technische Probleme hinzu. Die biometrischen Systeme würden als sehr fehlerhaft beschrieben. Alle biometrischen Verfahren hätten bei der Erfassung mittels Scanner, Kamera oder Fingerabdruck-Sensor mit beträchtlichen Schwankungen der Rohdaten zu kämpfen.
Die Bundesregierung soll sagen, wann sie die Rechtsverordnung zur verschlüsselten Speicherung von biometrischer Daten in Papieren hier lebender Flüchtlinge und Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit vorlegen will, welche biometrischen Daten genau erhoben und gespeichert werden sollen und welche technischen Verfahren sie für die Speicherung und Ablesung dieser Daten nutzen will. Gefragt wird, wie viele Fälle von falschen Angaben zur Person durch das neue Verfahren verhindert werden sollen und in welchen Ländern bisher Erkenntnisse aus dem Einsatz biometrischer Verfahren bei der Personenkontrolle vorliegen. Schließlich möchten die Abgeordneten wissen, wann die Regierung ihren angekündigten Gesetzentwurf zur Erhebung und Speicherung biometrischer Daten bei deutschen Staatsangehörigen vorlegen will, in welchem Zusammenhang dies dann noch mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung steht und ob zur Vorbereitung dieses Gesetzes technische Studien und datenschutzrechtliche Prüfungen geplant sind.