Über 900 Millionen Euro an ehemalige Zwangsarbeiter ausgezahlt
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" hat nach dem Beginn der Auszahlungen im Juni 2001 bis zum 20. Dezember 2001 900,58 Millionen Euro an über 462.000 ehemalige Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer ausgezahlt. Dies geht aus dem zweiten Bericht der Bundesregierung über den Stand der Auszahlungen und die Zusammenarbeit der Stiftung mit den Partnerorganisationen ( 14/8673) hervor. Im November habe die Bundesstiftung erste Auszahlungen nach Lettland und im Dezember nach Litauen vorgenommen, heißt es darin. Nach Estland seien bereits seit Anfang September Gelder überwiesen worden. Dem Bericht zufolge flossen im genannten Zeitraum 334,22 Millionen Euro nach Polen, 292,4 Millionen Euro an die Jewish Claims Conference als Partnerorganisation, 139,56 Millionen Euro in die Ukraine, 107,64 Millionen Euro nach Tschechien, 64,47 Millionen Euro nach Weißrussland, 18,94 Millionen Euro an die "International Organization for Migration" (IOM) als Partnerorganisation und 9,27 Millionen Euro nach Russland.
Die "International Commission on Holocaust Era Insurance Claims" (ICHEIC) dringt nach Regierungsaufgaben auf zusätzliche Vereinbarungen. Sie fordere bei ihren Mitgliedsunternehmen eine Überprüfung des Bestands der überkommenen Lebensversicherungen aus der Zeit von 1920 bis 1945 und des Ablaufs der Antragsbearbeitung. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen habe entsprechende Vorarbeiten und Sicherstellungen von den deutschen Versicherungsunternehmen bereits 1999 verlangt. Es will prüfen, ob die Versicherer Ansprüche von Holocaustopfern oder deren Erben korrekt bearbeiten. Der ICHEIC wünsche auch die Veröffentlichung einer Liste von Versicherungsnehmern im Internet, die möglicherweise Verfolgte waren, um Berechtigten die Antragstellung zu erleichtern. Die Frage, ob eine derartige Liste aus dem Vergleich vorhandener Datenbanken von Versicherten der Verfolgungszeit mit Opferlisten oder aus anderen Quellen zu erstellen ist, werde derzeit zwischen der Stiftung, dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und der ICHEIC verhandelt. Die Regelung, wonach Vorleistungen an die ICHEIC oder Aufwendungen in ihrem Auftrag vom Beitrag der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zum Stiftungsvermögen abgezogen werden können, werde von der ICHEIC in Frage gestellt. Dabei gehe vor allem um Leistungen, die ICHEIC-Versicherungsunternehmen bereits erbracht haben. Die Regierung erklärt, sie hoffe, dass in Abstimmung mit den Versicherungsunternehmen für die noch offenen Fragen in nächster Zeit angemessene und praktikable Lösungen mit der ICHEIC gefunden werden können.