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091/2002
Datum: 10.04.2002
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heute im Bundestag - 10.04.2002

Höhere Arzneimittelausgaben vor allem durch "Intermedikamenteneffekt"

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Das überproportionale Wachstum der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung wird vor allem durch den "Intermedikamenteneffekt" ausgelöst. Dieser Effekt misst die Umsatzveränderung, die aus dem Wechsel zu anderen Arzneimitteln herrührt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8728) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/8543). Sowohl die Umsatzwirkungen des Wechsels der Arzneimittelverordnungen auf wirksame innovative Arzneimittel wie etwa Spezialpräparate in der Transplantationsmedizin, bei der Tumorbehandlung, bei AIDS-Patienten und in der Fortpflanzungsmedizin als auch der Austausch vergleichsweise preisgünstiger Arzneimittel durch teuere Analogpräparate seien Teil dieses Intermedikamenteneffekts. Die Regierung stützt sich dabei auf Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen. Nach dessen Berechnungen sei die Ausgabendynamik bei Arzneimitteln auch in der ersten Jahreshälfte 2001 maßgeblich durch eine deutliche Verordnungszunahme bei Analogpräparaten bestimmt gewesen.

Die Ausgaben der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) für verordnete Analogpräparate seien im ersten Halbjahr 2001 um 16,3 Prozent gestiegen. Diese Zunahme erkläre fast die Hälfte des Ausgabenanstiegs für alle zu Lasten der AOK-verordneten Fertigarzneimittel. Neue Wirkstoffe würden in dem jährlichen Arzneiverordnungsreport nach ihrer therapeutischen Bedeutung im Vergleich zu bereits etablierten Arzneimitteln bewertet. Demnach seien 1998 34 Arzneistoffe erstmals in den Markt eingeführt worden, von denen zwölf als innovativ bewertet worden seien. 1999 seien von 29 neuen Arzneistoffen elf innovativ genannt worden, im Jahr 2000 seien es 13 innovative bei insgesamt 31 neuen Arzneien gewesen. Bezogen auf die Gesamtzahl der neu zugelassenen Arzneimittel sei der Anteil der Analogpräparate an den neuen Zulassungen von 37,1 Prozent 1998 auf 44,8 Prozent 1999 und auf 51,6 Prozent im Jahr 2000 gestiegen.

Nach Regierungsangaben gibt es derzeit in Deutschland kein systematisches Verfahren, um festzustellen, welchen tatsächlichen Nutzen ein neues Arzneimittel hat und ob dieser Nutzen den Preis rechtfertigt. Deshalb werde erwogen, künftig eine Nutzen-Kosten-Bewertung einzuführen. Sie wäre ein Anreiz für die Unternehmen, ihre Forschungen stärker auf echte Innovationen zu konzentrieren, heißt es zur Begründung. Arzneimittelinnovationen sollten zielgerichteter als heute gefördert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_091/03
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