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097/2002
Datum: 16.04.2002
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heute im Bundestag - 16.04.2002

IWF nicht für Probleme von Wirtschaftssektoren zuständig

/Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Der Aufgabenbereich des Internationalen Währungsfonds (IWF) erstreckt sich nicht auf sektorale Fragen einzelner Volkswirtschaften. Dies betont die Bundesregierung in ihrem Bericht "über die Befassung des Internationalen Währungsfonds mit sektoralen Angelegenheiten im Rahmen seiner Kreditgewährung" ( 14/8742). Im Zuge seiner Kreditpolitik überprüfe der IWF derzeit seine Auflagenpolitik. Ziel sei es, die Konditionierung zu vereinfachen und die Aktivitäten des IWF stärker auf sein eigentliches Mandat zu richten, die monetäre und finanzielle Stabilität zu bewahren. Dabei gehe es vor allem darum, das Instrument der IWF-Auflagen sparsam zu verwenden und sich auf solche makroökonomischen und strukturellen Maßnahmen zu beschränken, die direkt notwendig sind, um Programmziele zu erreichen. Ein Antrag der Bundesregierung, auf Grund von Wettbewerbsverzerrungen in einzelnen Wirtschafssektoren eines Landes beim IWF eine Änderung des Mandats zur Befassung mit sektoralen Angelegenheiten zu erreichen, würde sich mit der angestrebten Vereinfachung der IWF-Konditionen kaum in Einklang bringen lassen. Zudem stünde eine solche Mandatsänderung im Widerspruch zur klaren Aufgabenteilung zwischen IWF und anderen internationalen Institutionen, so die Regierung.

Hintergrund des Berichts ist die Kontroverse zwischen der EU und Südkorea über Wettbewerbsverzerrungen in der Schiffbauindustrie. Die Bundesregierung hatte 1999 eine Initiative ergriffen, wonach sich der IWF und die Weltbank direkt mit der Frage eines möglichen Einflusses der Kredithilfe des IWF auf die Wettbewerbsfähigkeit der koreanischen Werften befassen sollte. Der IWF habe auf der Basis eines Berichts der EU die Situation im Weltschiffbaumarkt untersucht und keinen Hinweis auf unfaire Wettbewerbspraktiken der koreanischen Werftindustrie gefunden. Auch habe der IWF keine Hinweise auf politisch gelenkte Kreditgewährung oder indirekte Beihilfegewährung feststellen können. Die Bundesregierung habe der Einschätzung des IWF schriftlich widersprochen. Seit Mai 1999 habe Südkorea keine IWF-Kredite mehr in Anspruch genommen, weil sich das Land nach der Asienkrise wirtschaftlich schnell erholt habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_097/07
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