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112/2002
Datum: 29.04.2002
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heute im Bundestag - 29.04.2002

"Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes wird Ansprüchen nicht gerecht"

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Anhörung)/

Berlin: (hib/KAF) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8738) wird in seiner jetzigen Fassung seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Das ist die überwiegende Auffassung der Sachverständigen, die sich am Montagmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft äußerten. Der Anspruch der Regierung sei, eine umfassende Information zu gewährleisten, damit Verbraucher in ihrer wirtschaftlichen Rolle als Marktteilnehmer selbstbestimmt handeln können. In dem Gesetzentwurf soll der Zugang der Verbraucher zu den bei Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden vorhandenen Informationen über Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände eröffnet werden. Außerdem sollen die Voraussetzungen, unter denen Behörden die Öffentlichkeit über marktrelevante Vorkommnisse unterrichten können, bundeseinheitlich geregelt werden.

Dass weitere und vielfältigere Möglichkeiten für eine verbesserte und umfassende Verbraucherinformation erforderlich sind, darin waren sich die Experten einig. Beispielsweise erfasse die bestehende Kennzeichnungspflicht nicht alle verbraucherrelevanten Daten. Gerade Allergiker seien davon stark betroffen. Insofern wurde die Initiative der Bundesregierung begrüßt. Allerdings warnten der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, der Markenverband sowie die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, dass das Gesetz in der jetzigen Fassung dem Missbrauch durch Konkurrenten, Medien und Politik Tür und Tor öffnen würde. Daher müssten die "schützenswerten Belange" der Unternehmen in dem Gesetzesvorhaben gesichert werden. Auch ein Haftungsausschluss der Behörden sei nicht tragbar, da er das Risiko allein bei den Unternehmern beließe, betonte der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde. Die Verbände wiesen gleichzeitig auf den hohen Verwaltungsaufwand und die hohen finanziellen Ausgaben hin, die eine Umsetzung des Gesetzes und damit die Aufbereitung von Daten in allgemeinverständlicher Form erfordern würde. Dass die verbrauchergerechte Aufarbeitung der Daten oftmals noch eine zusätzliche Erklärung der Daten notwendig macht, unterstrich auch das Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft an der Universität Hannover. Wie die Sachverständige des Instituts forderten viele Experten, dass auch die Unternehmen rechtlich verpflichtet werden sollten, die Verbraucher umfassend zu informieren.

Es reiche nicht allein aus, die Behörden in die Pflicht zu nehmen, betonte Josef Falke vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Das Gesetz würde einen entscheidenden Webfehler aufweisen, wenn es den Verbrauchern keinen Anspruch auf Information gegenüber der Anbieterseite verschaffte. Der Sachverständige vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Peter Knitsch, begrüßte, dass das Gesetz "endlich" eine rechtliche Grundlage für Behörden schaffe, den Bürger über verbraucherrelevante Sachverhalte zu informieren. Seiner Ansicht nach sind die Behörden auch mit dem Vollzug des Gesetzes keinesfalls überfordert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_112/01
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