"Verlässliche Grundlagen für Einsatz biometrischer Daten existieren noch nicht"
Berlin: (hib/WOL) Eine vor dem Hintergrund des 11. September 2001 angestrebte Einführung biometrischer Verfahren bei der Identitätsfeststellung und Strafverfolgung setzt ausführliche Tests, Anwendungsversuche und Pilotprojekte in beträchtlicher Größenordnung voraus. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8839) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/8720) weiter ausführt, existieren derzeit noch keine verlässlichen Grundlagen für den Einsatz von Biometrie bei deutschen Personaldokumenten in einer Größenordnung von 70 Millionen Nutzern. Eine Diskussion über Aufnahme und Speicherung biometrischer Merkmale in Personaldokumenten soll erst dann erfolgen, wenn die Feldversuche abgeschlossen sind. Dabei soll ein innerhalb der EU abgestimmtes Vorgehen besondere Berücksichtigung finden.
Zur Frage einer missbräuchlichen Nutzung künftiger biometrischer Daten für private Zwecke heißt es, die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sei nur auf Grund besonderer gesetzlicher Erlaubnistatbestände zulässig. Insoweit seien weitere Vorschriften nicht erforderlich, um die Nutzung zu privaten Zwecken zu verhindern. Im Rahmen der EU und der internationalen Terrorismusbekämpfung ist laut Antwort ein erstes Ministergespräch mit den Niederlanden im Februar geführt worden. Ein entsprechendes Gespräch mit Italien solle in Kürze stattfinden. Die EU-Kommission habe zudem ein Arbeitspapier zur Sicherheit von Reisedokumenten vorgelegt, in dem die Verwendung biometrischer Verfahren befürwortet werde. Eine Konferenz aller EU-Mitgliedsstaaten zu diesem Thema sei für Juni geplant.