"Zunahme der Gerichts- und Anwaltskosten für Suchdienst war nicht absehbar"
Berlin: (hib/WOL) Die tatsächliche Entwicklung der Gerichts- und Anwaltskosten für den Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen (ISD) sei bei Aufstellung der Haushalte in den vergangenen Jahren nicht absehbar gewesen, hat die Regierung in der Antwort ( 14/8974) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/8821) erklärt. Die Steigerung der von der PDS mit 3.000 DM für 1998 und 330.000 DM für das Jahr 2000 angegebenen Beträge hänge im wesentlichen mit zwei Faktoren zusammen: So sei der ISD im Zuge der politischen Diskussion um die Entschädigung der Zwangsarbeiter wiederholt Gegenstand kritischer Berichte in- und ausländischer Medien "mit teilweise irreführenden oder falschen Aussagen" geworden. In diesen Fällen habe der ISD die Rechtsverfolgungskosten zunächst selbst bestreiten müssen. Für den ISD gebe es aber einen Erstattungsanspruch gegen die unterliegende Partei, weshalb Mittel aus Erstattungen in den Bundeshaushalt zurückfließen würden. Darüber hinaus habe auch die Zahl der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beim ISD zugenommen, für die er habe anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen müssen, heißt es in der Antwort.