Haltung zum Schutz softwarebasierter Erfindungen darstellen
Berlin: (hib/SAS) Welche Haltung die Bundesregierung gegenüber dem Schutz der Rechte für softwarebasierte Erfindungen und dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen hat, möchte die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/9039) wissen. Bei dem Vorgehen der EU-Kommission handele es sich um eine umstrittene Regelung, so die Abgeordneten. So argumentierten die Befürworter der Patentierbarkeit softwarebasierter Erfindungen einerseits, dass nicht ersichtlich sei, weshalb Softwarepatente anders als Patente für andere Technologiebereiche behandelt werden sollten. Dem halten die Gegner der Patentierbarkeit von Software andererseits entgegen, dass durch eine Ausdehnung der Patentierbarkeit Monopolstrukturen gestärkt und erweitert sowie kleine Softwareunternehmen und selbständige Programmierer in ihrer Existenz gefährdet würden. Deshalb erkundigt sich die Union nach der Einschätzung der Bundesregierung darüber, ob in dem vorliegenden Richtlinienentwurf der Patentschutz für softwarebezogene Erfindungen so gestaltet sei, dass Innovationen und Forschung gefördert, freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer Arbeit nicht gefährdet würden und die Open-Source-Softwareentwicklung dadurch nicht behindert werde.