FDP fragt nach Umsetzung des "Grundsicherungsgesetzes"
Berlin: (hib/RAB) Die Umsetzung des "Gesetzes über eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter" interessiert die FDP in einer Kleinen Anfrage ( 14/9129). Die Regierung habe das Gesetz im Rahmen der Rentenreform aus dem Jahre 2001 verabschiedet. Danach soll es zum 1. Januar nächsten Jahres von den Kreisen und Kommunen umgesetzt werden. Mit dem Gesetz soll alten und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt, soweit er nicht über genügend eigene Mittel gedeckt werden kann, durch eine eigenständige soziale Leistung gewährleistet werden, um Sozialhilfe möglichst zu vermeiden. Die Fraktion interessiert sich dafür, ob die vom Bund den Ländern versprochene Erstattung der Kosten in Höhe von 409 Millionen Euro jährlich ausreichen wird. Weiter interessiert die Haltung der Regierung zu Bedenken des Deutschen Landkreistages, wonach nach vorläufigen Berechnungen von Mehrkosten bei den Kommunen in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro auszugehen sei. Weiter erkundigen sich die Abgeordneten, warum mit dem Gesetz nicht geregelt worden sei, auf welche Weise die Länder den vom Bund gewährleisteten finanziellen Ausgleich an die Kommunen weitergeben müssen.