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138/2002
Datum: 29.05.2002
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heute im Bundestag - 29.05.2002

Parlament soll Verantwortung des Bundes für Kunst und Kultur stärken

/Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Eine deutliche Unterstützung des Parlaments für die Position des Bundes und seine Verantwortung für Kunst- und Kulturförderung fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/9098). Danach habe die Kulturpolitik auf Bundesebene durch Bündelung der Kompetenzen im Amt eines Staatsministers und Einrichtung eines Bundestagsausschusses für Kultur und Medien einen deutlich größeren Stellenwert erhalten und die Weichen in der Kulturordnungspolitik neu gestellt. Die Fraktionen nennen dazu unter anderem erreichte Kurskorrekturen bei der Besteuerung selbstständiger ausländischer Künstler, Verbesserungen durch das Künstlersozialversicherungsgesetz, die Sicherung der Buchpreisbindung, die parteiübergreifend gelungene Reform des Urhebervertrages, die Reform des Stiftungsrechtes, die Neuordnung der Hauptstadtkulturförderung, die Sicherung der kulturellen Substanz in den neuen Bundesländern, eine Verbesserung der Außenrepräsentanz deutscher Kultur auf europäischer und internationaler Ebene sowie neue Akzente zur Filmförderung.

Der Bundestag habe bislang zu den Verhandlungen mit den Ländern keine Stellung durch Plenarbeschluss bezogen. Die Fraktionen fordern nun einen Beschluss, wonach die Förderung von Kunst und Kultur eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist. Bestätigt werden solle auch die in den letzten Jahren im Zuge der deutschen Einigung deutlich gestiegene Verantwortung des Bundes für die Kultur. Gleiches gelte bei der Mitverantwortung des Bundes für Kultur von nationaler Bedeutung, die sich nicht regionalisieren lasse und durch ein Bundesland allein nicht wirksam gefördert werden könne. Angesichts der Neuorientierung der Bundeskulturpolitik hätten die Ministerpräsidenten der Länder den Wunsch nach einer Überprüfung der Zuständigkeiten im Kulturbereich geäußert - eingebettet in das Generalthema einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Nach den ersten Beschlüssen der Länderkammer vom März 2002 zur Systematisierung und Entflechtung der Kulturförderung und Kulturstiftung des Bundes und der Länder gebe es nun eine breite öffentliche Diskussion über die weitere Finanzierung vieler Kulturinstitutionen und Projekte.

Stellung nehmen soll der Bundestag auch zur Stiftung preußischer Kulturbesitz als einem gelungenen Beispiel für kooperativen Kulturföderalismus. So müsse betont werden, dass ein Rückzug aller oder einzelner Länder aus der Mitfinanzierung der Stiftung preußischer Kulturbesitz aus föderalistischer und kulturpolitischer Sicht nicht wünschenswert wäre. Ein klares Votum wird auch zur Zusammenführung der neuen Kulturstiftung des Bundes und der bewährten Kulturstiftung der Länder zu einer gemeinsamen, von Bund und Ländern getragenen nationalen Kulturstiftung erwartet. Dabei seien Verantwortungsbereiche zu klären und eine höhere finanzielle Beteiligung der Länder festzustellen, damit zwei gleichgewichtige Stiftungsteile entstehen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_138/03
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