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144/2002
Datum: 05.06.2002
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heute im Bundestag - 05.06.2002

17 550 Bitten und Beschwerden abschließend behandelt

/Petitionen/Bericht

Berlin: (hib/MIK) Beschwerden über die Arbeit von Behörden und Änderungen von Gesetzen - das waren einige der Schwerpunkte der Arbeit des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses 2001 ( 14/9146) hervor. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 15 765 Eingaben beim Petitionsausschuss ein. Das waren 4 901 Eingaben weniger als im Jahr zuvor. Die Gesamtzahl der abschließend behandelten Petitionen habe 17 550 gegenüber 13 344 im Jahr 2001 betragen, heißt es in dem Bericht weiter. Dies sei eine Zunahme von 31 Prozent gewesen.

Die meisten Anfragen und Beschwerden fielen "nach wie vor" auf das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit 5 029 Petitionen. Dies seien fast 32 Prozent aller Eingaben gewesen. Über das zweithöchste Aufkommen hat das Bundesministerium der Justiz mit 2 443 Eingaben verfügt, auf das Bundesministerium für Gesundheit seien 1 452 uns auf das Bundesministerium der Finanzen 1 447 Eingaben gefallen. Bei den Massen- und Sammelpetitionen hätten die Themenbereiche rentenrechtliche Zusagen und Sonderversorgungssysteme der DDR, die Forderung nach dem Atomausstieg, Forderung nach Herabsetzung des im Ozongesetz festgelegten Grenzwertes und verfassungsmäßige Sonderstellung des Sonntages dominiert. Die Anzahl der Bitten zur Gesetzgebung habe sich auf 6 466 gegenüber 11 251 im Jahr zuvor belaufen. Die Anzahl der Beschwerden habe 9 299 betragen.

Die wenigsten Anfragen im Verhältnis zur Bevölkerung kamen aus dem Freistaat Bayern. Nach dem Bericht sind auf 1 Millionen Einwohner dieses Bundeslandes 101 Eingaben erfolgt. Am eingabefreudigsten seien auf der Bundesebene die Berliner mit 532 Eingaben pro 1 Millionen Einwohner gewesen. 58 Prozent aller Petitionen wurden von Männern eingereicht. 30 Prozent von Frauen und der Rest sei von Organisationen und Verbänden gekommen, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_144/01
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