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145/2002
Datum: 05.06.2002
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heute im Bundestag - 05.06.2002

Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer befreien

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochmittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes ( 14/8711) in der Fassung mehrerer Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Vorgesehen ist unter anderem, Mineralöle aus Biomasse befristet von der Mineralölsteuer zu befreien. Damit sollen die Abhängigkeit von Öleinfuhren gesenkt, klimaschädliche Emissionen verringert und neue Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im Anlagenbau geschaffen werden. Ferner soll eine Steuerbegünstigung für Notstromanlagen eingeführt werden. Schließlich ist geplant, dass Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dahin gehend zu ändern, dass die Obergrenze für zu fördernde Photovoltaik-Anlagen von bisher 350 Megawatt auf 1 000 Megawatt angehoben wird. Zur Begründung heißt es, die bisherige Obergrenze bremse die Investitionen in die Photovoltaik-Produktion. Die deutsche Solarindustrie drohe daher den Anschluss an Japan und die USA wieder zu verlieren, den sie auf Grund des EEG und des 100 000-Dächer-Solarstrom-Programms geschafft habe.

Alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten für den Gesetzentwurf, wobei sich allerdings die CDU/CSU gegen die Anhebung der 350-Megawatt-Obergrenze ausgesprochen hatte. Dies sei eine weitere Subvention mit der Folge einer nicht gerechtfertigten Verteuerung des Stroms, hieß es zur Begründung. Die Union beklagte im Ausschuss das Gesetzgebungsverfahren, weil mehrere Änderungsanträge von SPD und Bündnisgrünen sehr kurzfristig vorgelegt worden waren. Ein Antrag, die Beratung daher um eine Woche zu vertagen, hatte der Ausschuss abgelehnt. Die Fraktion wertete das Gesetz als kleinen Schritt in die richtige Richtung und als positives Signal für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Es sei Voraussetzung dafür, dass sich Biokraftstoffe dauerhaft auf dem Markt positionieren könnten. Vernünftig sei auch die vorgesehene Steuervergünstigung für schweres Heizöl, das als Kraftstoff zum Antrieb von Schiffsmotoren und von Motoren in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verwendet wird. Schweres Heizöl soll künftig mit 13 Cent pro Kilogramm besteuert werden. Die Union äußerte Bedauern darüber, dass die Koalition ihrem Antrag nicht gefolgt war, die Abgabenordnung zu ändern. Die Fraktion hatte gefordert, dass die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung nicht mit der bandenmäßigen Steuerhinterziehung gleichgestellt wird. Nach der herkömmlichen Definition der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung könnten darunter auch Steuerpflichtige verstanden werden, die lediglich wiederholt Steuern hinterzogen hätten. Außerdem sei nicht gewollt gewesen, dass in diesen Fällen keine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Die Koalitionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab.

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne würdigten den Gesetzentwurf. Er habe positive Auswirkungen für die Umwelt und die Wirtschaft. Es gehe darum, so die SPD, den Investitionsstau bei Photovoltaik-Anlagen aufzulösen. Durch die geplante Neuregelung beim schweren Heizöl müssten Schiffsmotorenbauer nicht unnötig hohe Kosten tragen. Bündnis 90/Die Grünen sahen im Entwurf ein wichtiges Signal für die Photovoltaik-Branche, wo die Massenproduktion jetzt weiter stimuliert werde. Auch werde ein neuer Einkommenszweig aus erneuerbaren Energien für Landwirte geschaffen. Insgesamt sei das Gesetz ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Die PDS sprach dagegen von einem "Versuch". Eine Energiewende werde dadurch aber noch nicht eingeleitet. Die FDP lehnte das Gesetz ab und sprach von einem "Fass ohne Boden". Erhebliche Steuerausfälle seien zu erwarten, der ökologische Effekt sei fraglich. Auch seien die Kosten zu hoch, um Kohlendioxidemissionen tatsächlich zu vermeiden. Die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und mit dem EU-Recht sei zu überprüfen, so die Fraktion. Sie wertete das Vorhaben als unausgereiften Entwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_145/02
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