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163/2002
Datum: 19.06.2002
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heute im Bundestag - 19.06.2002

Ausgaben für Internetrepräsentanz der Bundesregierung seit 1996 verdreifacht

/Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/STA) Die Kosten für den Auftritt der Bundesregierung im Internet sind seit 1996 von anfänglich 1,7 Millionen DM auf eine geplante Summe von zirka 2,8 Millionen Euro im Jahr 2002 angestiegen. Dies gab die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9319) auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/9152) bekannt. Die erhöhten Kosten setzten sich unter anderem aus größeren Ausgaben für in- und ausländische Internetdarstellungen, dem Relaunch der Seiten www.bundesregierung.de und www.bundeskanzler.de, der Einrichtung einer Medienwebsite und der Neueinführung des InfoNets zusammen. Das InfoNet biete seit seiner Veröffentlichung eine erheblich verbessertes Informationsangebot für die Auslandsvertretungen bei gleichzeitigen Kosteneinsparungen, heißt es weiter. Den gestiegenen Kosten stünden aber auch stark erhöhte Zugriffe auf die genannten Seiten gegenüber. So hätten im Dezember 1998 nur rund 900.000 Besucher Seiten der Bundesregierung angesteuert, während es im Monat April 2002 zirka 2,3 Millionen Zugriffe gab. Die Möglichkeit, E-Mails der Seiten der Bundesregierung zu abonnieren, um sich durch die so genannten Newsletter zu verschiedenen Themen informieren zu lassen, hätten im Monat April diesen Jahres zirka 18.100 User genutzt, die mehr als 40.000 verschiedene Produkte anfordern, erklärt die Bundesregierung.

Weiterhin gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort Informationen zu bereits geschalteteten Werbeanzeigen in deutschen Tageszeitungen und Nachrichtenmagazinen. Es seien keine außerplanmäßigen Werbeanzeigen veröffentlicht worden und alle bereits vollendeten und auch noch andauernden Kampagnen seien im Haushaltsbudget veranschlagt und mit eingerechnet, heißt es. Mit den einzelnen, voneinander unabhängigen Anzeigen verschiedener Bundesministerien sieht die Regierung auch das vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Verbot der parteiergreifenden Einwirkung in den Wahlkampf nicht verletzt. Mit den Anzeigen erfülle die Regierung ihre Pflicht, durch Öffentlichkeitsarbeit den Grundkonsens im demokratischen Gemeinwesen lebendig zu halten und den Bürger über die Aktionen der Regierung zu informieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_163/01
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