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175/2002
Datum: 01.07.2002
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heute im Bundestag - 01.07.2002

Bundesregierung informiert über den Stand des Jugendmedienschutzes

/Familie/Antwort

Berlin: (hib/STA) Bereits im Jahr 2000 ist Handlungsbedarf erkannt und ein erster Gesetzentwurf zur Neuregelung des Jugendmedienschutzes erarbeitet worden. Dies hat die Bundesregierung in einer Antwort ( 14/9510) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/9285) mitgeteilt. Nicht erst durch den Amoklauf in Erfurt sei die Notwendigkeit der Überarbeitung der Vorschriften zur Kennzeichnung von Computerspielen und Bildschirmspielgeräten bekannt geworden, heißt es weiter. Eine Novellierung des Gesetzes sei auf Bund-Länder Basis seit 2001 erarbeitet worden. Am 8. März 2002 habe die Bundesregierung auf der Ministerpräsidentenkonferenz den geänderten Eckwerten einer Neuregelung zugestimmt. Des Weiteren sei die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien seit dem Haushaltsjahr 2001 im IT-Bereich vollständig erneuert und auf den aktuellen technischen Stand gebracht worden. Insbesondere die Anzahl der Internet-Zugänge sei erhöht worden, um die Kontrollmöglichkeiten für dieses Medium zu verbessern, so die Regierung. Weitere, von der Bundesregierung ergriffene Maßnahmen, sollen vor allem die Selbstkontrolle und Medienkompetenz für Eltern, Lehrkräfte und Kinder fördern. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Erstellung der Broschüre "Computerspiele - Spielespaß ohne Risiko", die bereits in der fünften Auflage erschienen sei, sowie ein von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) umgesetztes Projekt mit dem Titel "Mediageneration - Kompetent in die Medienzukunft". Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Entwicklung von im Internet zu verwendenden Filtern, die vor rechtswidrigen und jugendgefährdenden Inhalten schützen, heißt es. Die Bundesregierung setzt sich auch im Rahmen der Europäischen Union und weiterer internationaler Bündnisse dafür ein, strafrechtliche Mindeststandards zu schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_175/05
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