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194/2002
Datum: 26.07.2002
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heute im Bundestag - 26.07.2002

"Klärschlamm bietet bis zu 20 Prozent des Phosphatbedarfs der Landwirtschaft"

/Umwelt/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Die in kommunalen Klärschlämmen enthaltenen Phosphate könnten rechnerisch 15 bis 20 Prozent des Phosphatbedarfs der deutschen Landwirtschaft abdecken, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9778) auf eine Große Anfrage der FDP ( 14/6234). Danach besitzt Klärschlamm Düngeeigenschaften durch Gehalt von Stickstoff, Phosphat, Kalk, Kalium sowie Magnesium und könne andere Düngemittel - zum Beispiel Mineraldünger - ersetzen. Die Nutzung des vorhandenen Phosphates sei von großer Bedeutung, da die Vorkommen an kadmiumarmen Rohphosphaten weltweit begrenzt seien und in den nächsten Jahrzehnten weitgehend aufgebraucht sein dürften. Andererseits enthalten Klärschlämme durch Einleitungen aus privaten Haushalten und Gewerbe laut Antwort viele organische Schadstoffe, die in Kläranlagen nicht oder nicht genügend abgebaut werden könnten und sich im Klärschlamm zum Teil und damit auch im Oberflächenbereich des Ackerbodens wiederfänden. Bereits nach der geltenden Verordnung sei daher die Aufbringung von Klärschlamm für Gemüse- und Obstanbauflächen verboten.

Insbesondere seit dem Auftreten von BSE in Deutschland werde die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung daher kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung werde aber als Konsequenz aus der Krise durch BSE und Maul- und Klauenseuche "kein Verbot von Klärschlämmen und Komposten in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen". Die wissenschaftliche Anhörung zur landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm und anderen Düngern habe ergeben, dass es nicht notwendig sei, als Konsequenz ein kurzfristiges Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen oder kompostierten Bioabfällen zu erlassen. Allerdings werde eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Kreislaufwirtschaft auf Dauer unmöglich gemacht, wenn von außen mehr Schadstoffe in die Kreisläufe eingeschleust würden als ausgeschleust werden können. Eine angemessene Begrenzung des Schadstoffeintrages über Düngemittel sei ein Teil des Konzepts der Lebensmittelsicherheit "zum Acker bis zum Tisch" und Voraussetzung dafür, dass die landwirtschaftlichen Böden dauerhaft genutzt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_194/01
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