Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2002 > 208 >
208/2002
Datum: 23.08.2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]
heute im Bundestag - 23.08.2002

Regierung: Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für Sozialkassen richtig

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Tarifverträge für die Sozialkassen des Baugewerbes sind vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung für allgemeinverbindlich erklärt worden, da dies im öffentlichen Interesse geboten schien. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/9871) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9806) hervor. Die Folge der Allgemeinverbindlicherklärung sei, dass die Tarifverträge in ihrem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant sind. Die Tarifverträge hätten Ähnlichkeit mit einem Gesetz, so die Regierung. Laut Antwort sind die so genannten Sozialkassen keine staatlichen Einrichtungen, sondern gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Derartige Einrichtungen könnten laut Tarifvertragsgesetz vorgesehen und geregelt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_208/02
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf