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211/2002
Datum: 28.08.2002
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heute im Bundestag - 28.08.2002

PDS will einen Hochwasserschaden-Ausgleichsfonds

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Für die Einrichtung eines Hochwasserschaden-Ausgleichsfonds plädiert die PDS-Fraktion in einem Gesetzentwurf ( 14/9895). Er soll dem Ausgleich des unmittelbar durch Überschwemmungen im Einzugsgebiet der Flüsse Elbe und Donau seit dem 12. August verursachten Wertverlust materieller Güter im privaten und öffentlichen Eigentum dienen. Ersetzt werden soll nach dem Willen der PDS der Wertverlust, also die Differenz zwischen dem Zeitwert vor und dem Restwert nach dem Schaden, und zwar an Bauwerken und deren Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzpflanzen sowie an festen und beweglichen Gütern. Voraussetzung solle sein, so die Fraktion, dass der Schaden unmittelbar durch Fließgewässer während des Unwetters oder des dadurch entstandenen Hochwassers ausgelöst wurde, der Schaden umgehend dem zuständigen Versicherer gemeldet und die Reparatur oder der Ersatz des Schadens nachweislich bis Ende März 2003 begonnen wird. Der Zeitwert solle nach den steuerrechtlichen Abschreibungstabellen ermittelt und Ersatz grundsätzlich auf Einzelnachweis des entstandenen Schadens geleistet werden. Kleinere öffentliche Schäden sollten durch Versicherungen, größere durch nicht betroffene öffentliche Eigentümer begutachtet und direkt vom Fonds beim Beginn der Reparatur oder der Ersatzinvestition reguliert werden. Auf Entschädigungsansprüche seien bereits geleistete Zahlungen aus öffentlichen Mitteln oder Spenden anzurechnen. Den Schadensausgleichsfonds wollen die Abgeordneten vom Bundesfinanzministerium errichten und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau verwalten lassen.

Die PDS schätzt die zu leistende Fluthilfe auf zunächst 7,1 Milliarden Euro entsprechend dem Volumen des Aufbauhilfefonds, wie er von den Koalitionsfraktionen geplant ist. Sie weist darauf hin, dass aktuelle Prognosen von Versicherern deutlich höher seien. Allerdings kalkulierten diese mit versicherungstechnischen Schäden, die ein umfangreicheres Schadensbild und einen größeren Regulierungsumfang umfassten als von der Fluthilfe abgedeckt werden soll. Über die mittel- und langfristig erforderlichen Mittel zur umfassenden Schadensbeseitigung hätten Bundestag und Bundesrat nach Vorlage der Gesamtschadensbilanz im Frühjahr/Sommer 2003 zu entscheiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_211/01
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