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211/2002
Datum: 28.08.2002
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heute im Bundestag - 28.08.2002

Bundesrat will das Öko-Landbaugesetz ändern

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will das Öko-Landbaugesetz ändern, um die Mitteilungspflichten der Kontrollstellen zu verbessern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf ( 14/9886) vorgelegt. Darin heißt es, das Nitrofen-Problem im ökologischen Landbau habe gezeigt, dass die in dem Gesetz verankerten Meldepflichten nicht ausreichend seien. Vor allem sei nicht ausreichend geregelt, wie Verstöße in der vorgelagerten Produktionsstufe zurückverfolgt werden können. Eine erweiterte Meldepflicht der Kontrollstellen gegenüber den Kontrollbehörden könne früher zu einer Aufklärung und besseren Nachvollziehbarkeit des Warenstroms führen, so die Länderkammer. Sie will den Gesetzestext dahin gehend ergänzen, dass die Kontrollstelle auch die für ihren Sitz zuständige Behörde unterrichten muss, wenn für den Ort der Tätigkeit des betroffenen Unternehmens und die Kontrollstelle verschiedene Behörden zuständig sind. Ferner solle die Kontrollstelle bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß bei einem Zulieferunternehmen die zuständige Behörde über ihre Feststellung unterrichten müssen. Ebenso sei die Möglichkeit zu schaffen, diese Unterrichtungspflicht durch Rechtsverordnung näher zu regeln.

In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Änderungsvorschlag ab. Eine zusätzliche Unterrichtung der für den Sitz oder die Niederlassung der Kontrollestelle zuständigen Behörde führe nicht zum Ziel, weil diese Behörde auf Grund fehlender Zuständigkeit nichts zur Aufklärung des Falles beitragen könnte. Damit würde eine Meldepflicht eingeführt, die ins Leere liefe. Um den Informationsfluss zu vereinfachen, wie der Bundesrat dies wolle, müssten die Kontrollstellen verpflichtet werden, sich im Verdachtsfall untereinander über eventuelle Unregelmäßigkeiten direkt zu unterrichten. Dem stehe jedoch die EU-Verordnung entgegen, wonach die zugelassenen Kontrollstellen keinen anderen Personen als der für das Unternehmen verantwortlichen Person und den zuständigen staatlichen Stellen Einblick in die Informationen und Daten geben dürfen, von denen sie bei ihren Kontrollen Kenntnis erhalten. An einer Änderung dieser Bestimmung werde derzeit auf EU-Ebene gearbeitet. Auch die Absicht, eine Ermächtigung in das Öko-Landbaugesetz zum Erlass einer Rechtsverordnung aufzunehmen, sollte erst im Zusammenhang mit der in Kürze zu erwartenden Änderung der EU-Rechtslage weiter verfolgt werden, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_211/03
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