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244/2002
Datum: 07.11.2002
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heute im Bundestag - 07.11.2002

Den Vorrang von Arbeit vor dem Bezug von Sozialleistungen normieren

/Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Die Betreuung, Qualifizierung, Vermittlung und Leistungsgewährung für Empfänger von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe sollen in besonderen Vermittlungsagenturen (Job-Centern) zusammengeführt werden. Dies sieht der von der CDU/CSU vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zum "optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen" (OFFENSIV-Gesetz) vor ( 15/24). Es werde der Vorrang von Arbeit, Qualifizierung oder qualifizierender Beschäftigung vor dem Bezug von Sozialleistungen ohne Gegenleistung normiert. Ziel sei es, die Erwerbsarbeit des Einzelnen gezielt zu fördern und nicht seine Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Dazu müssten die Selbsthilfekräfte gestärkt und die Eigeninitiative gestützt werden. Weiter gelte es, den Niedriglohnsektor durch die Neudefinition der Zumutbarkeit, mit Kombilohn-Modellen und durch eine neue Art der Förderung der Arbeitnehmerüberlassung für Empfänger von Hilfeleistungen stärker zu öffnen.

In den Job-Centern sollen laut Entwurf Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die arbeitslos gemeldet sind, gemeinsam betreut, beraten und vermittelt werden. Die Mittel der Träger der Sozialhilfe sowie die Mittel der Arbeitslosenhilfe und der aktiven Arbeitsmarktförderung würden gebündelt. Die Länder könnten künftig festlegen, dass nur derjenige als arbeitslos zählt, der bereit ist, auch eine gemeinnützige Tätigkeit als Arbeitslosenhilfebezieher zu übernehmen. Der Entwurf stelle jedoch sicher, heißt es, dass gemeinnützige Beschäftigung der Verfügbarkeit nicht entgegensteht.

Die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Vermittlungsagentur und "Hilfesuchendem" sind nach den Vorstellung von CDU/CSU so zu gestalten, dass die Leistungen, die die Vermittlungsagentur zusagt, davon abhängen, ob der "Hilfesuchende" seine übernommene Verpflichtung einhält, heißt es in der Begründung zum Entwurf. Bei grundloser Verweigerung der übernommenen und als zumutbar eingestuften Verpflichtung entfielen die Leistungsverpflichtungen der Vermittlungsagentur.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_244/03
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