hib-Meldung
248/2002
Datum: 12.11.2002
heute im Bundestag - 12.11.2002
Gesetzentwürfe zu Rente und Gesundheit überwiegend abgelehnt
15/28) wurde am Dienstagvormittag in einer
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit
und Soziale Sicherung von Experten und Sachverständigen
überwiegend kritisch beurteilt. Mit dem Gesetz wollen die
Regierungsfraktionen die Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung für das Jahr 2003 auf das Niveau des
Jahres 2002 fest schreiben. Des Weiteren soll der Beitragssatz zur
gesetzlichen Rentenversicherung für 2003 von 19,1 auf 19,5
Prozent erhöht, sowie die Beitragsbemessungsgrenzen für
Arbeiter und Angestellte angehoben werden. Außerdem
diskutierten die Experten einen Gesetzentwurf der Koalition durch
den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
die Möglichkeit haben soll, durch Rechtsverordnung
Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen in bestimmte
Festbetragsgruppen einzuordnen. Der erste Teil der Anhörung
beschäftigte sich mit dem Thema Rentenversicherung. Dabei
stellte der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)
fest, dass es keine Alternative zu der im Gesetzentwurf festgelegte
Erhöhung der Beitragssätze auf 19,5 Prozent gebe.
Verbunden mit der Senkung der Schwankungsreserve auf einen Zielwert
von 0,5 bis 0,7 Monatsausgaben sei der Beitragssatz bei einem
prognostizierten Anstieg der Lohnsumme im Jahre 2003 um 2,5 Prozent
errechnet worden. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB) ist die vorgesehene Erhöhung der
Beitragsbemessungsgrenze "sozial ausgewogen", da sie geringe und
mittlere Einkommensbezieher nicht so stark belaste. Die
Heruntersetzung der Schwankungsreserve hingegen lehnen die
Gewerkschaften ab. Eine weitere finanzielle Belastung für die
Unternehmen sieht die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) in dem Gesetzentwurf und
befürchtet, dass sich konjunkturelle Talfahrt fortsetzen
werde. Als kurzfristige Lösung schlug der BDA vor, die
für den 1. Juli 2003 geplante Rentenanpassung aufzuschieben.
Das Handwerk werde von der Regelung besonders hart getroffen,
befürchtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDA).
Neben der Verteuerung des Faktors Arbeit würden
Handwerksbetriebe besonders unter den fehlenden Mitteln der
privaten Haushalte leiden. Viel Kritik gab es auch zu dem Bereich
Krankenversicherung Ärzte und Pharmaverbände wiesen die
Entwürfe als "arbeitsplatzgefährdend" und
"existenzvernichtend" zurück. Während sich die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen eine "Nullrunde"
für Ärzte wehrte, wies die Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände (ABDA) auf die katastrophalen Folgen eines
Ertragsrückganges in der vorgesehenen Größenordnung
für die Existenz vieler Apotheken hin. Der Bundesverband des
pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO e.V.) lehnt die Vorlage
strikt ab, da es pharmazeutischen Großhandlungen und
öffentlichen Apotheken ein völlig ungerechtfertigtes
Sonderopfer auferlege. Begrüßt wurde der Gesetzentwurf
hingegen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie von
der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.. Vor allem die "moderate
Erhöhung" der Versicherungspflichtgrenze stärke die
Solidarkraft der GKV mittel- und längerfristig und erschwere
den zu Lasten der GKV gehenden Wechsel von jungen und
leistungsfähigen Arbeitnehmern in die privaten
Krankenversicherungen.
Berlin: (hib/HAU) Der von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Sicherung der
Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_248/01